Pressemitteilungen

03.11.2023

Pressemitteilung des Landesrechnungshofs

RBB-Staatsvertrag: Vorschläge der Rechnungshöfe umfassend berücksichtigt

Pressemitteilung Nr. 5/2023 vom 3. November 2023
Der Landesrechnungshof begrüßt den Entwurf des RBB-Staatsvertrags. Seine Vorschläge wurden darin umfassend berücksichtigt. Die Landesregierung Brandenburg und der Senat von Berlin haben den Entwurf des Staatsvertrags heute beschlossen.
Vorausgegangen ist seit Sommer 2022 ein fast anderthalbjähriger Beratungszeitraum, in dem die Senatskanzlei Berlin und die Staatskanzlei Brandenburg in intensiver Abstimmung auch mit den Rechnungshöfen beider Länder die Eckpunkte des jetzt beschlossenen Entwurfs entwickelt haben.
Der Landesrechnungshof Brandenburg hatte den Landesregierungen in seinem 46-seitigen Beratungsschreiben vom 1. Juni 2023 zahlreiche Empfehlungen für Regelungen betreffend den Verwaltungsrat und den Rundfunkrat gegeben. Diese Empfehlungen resultierten aus der vom Landesrechnungshof durchgeführten Prüfung der Arbeit der Überwachungsorgane des RBB und sie sind umfassend in den Staatsvertragsentwurf übernommen worden. Die vorgenannte Prüfung ist Teil einer mehrere Themen umfassenden gemeinsamen Prüfung des RBB, die die Rechnungshöfe der Länder Berlin und Brandenburg im vergangenen Herbst aufgenommen haben. Der Landesrechnungshof Brandenburg passte seine Prüfungsdurchführung an den Zeitplan für die Novellierung des RBB-Staatsvertrags an. Somit konnte er seine organbezogenen Empfehlungen den Landesregierungen und auch den in den beiden Parlamenten federführenden Ausschüssen schon frühzeitig vorab übermitteln. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Der Präsident des Landesrechnungshofs Christoph Weiser begrüßt in eigener Sache, dass die von Staats- und Senatskanzlei gefundene und jetzt auch von den Kabinetten beschlossene Regelung zur Finanzkontrolle des RBB die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit der Rechnungshöfe respektiert und die Prüfungsgegenstände nach dem Vorbild des WDR-Staatsvertrags beschreibt. Die Rechnungshöfe von Berlin und Brandenburg haben sich bereits in der Vergangenheit eng und vertrauensvoll in Bezug auf Prüfungen des RBB abgestimmt. Das wird auch nach Verabschiedung der Reform der Fall sein.
Durch die geplanten Neuregelungen wird die Kontrolle des RBB auf allen Ebenen intensiver und krisentauglicher werden. Das ist unverzichtbar, um verloren gegangenes Vertrauen in den RBB, aber auch in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt, wieder herstellen zu können. Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine wichtige Funktion in der heutigen Medienlandschaft. Die Sender sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Beitragszahlenden garantieren ihm eine Finanzausstattung und haben daher auch einen Anspruch darauf, dass der RBB diese Mittel nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verwendet. Dazu wollen wir beitragen.
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31.08.2023

Pressemitteilung des Landesrechnungshofs

Harald Kümmel ab September Mitglied des Landesrechnungshofs Brandenburg

Präsident Christoph Weiser überreichte am Mittwoch die Ernennungsurkunde an Herrn Harald Kümmel. Das Landtag wählte ihn im Juni 2023 zum Direktor beim Landesrechnungshof. Herr Kümmel tritt am 1. September 2023 sein neues Amt an.

Präsident Christoph Weiser: „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Herrn Kümmel. Er übernimmt eine wichtige Abteilung, in der unter anderem die Prüfung des Rundfunks Berlin-Brandenburg durchgeführt wird.“

Der Präsident übertrug Direktor Kümmel die Leitung der Abteilung III des Landesrechnungshofs. Zu den Aufgaben dieser Abteilung gehören die Prüfung des Rundfunks, der Filmförderung und der Landesbeteiligungen. Ein weiterer Prüfungsbereich sind der Einzelplan 08 des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie, die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), sowie die Handwerks- und die Industrie- und Handelskammern. Nicht zuletzt gehören auch die Steuerverwaltung und das Finanz- und Europaministerium (Einzelplan 12) zum Aufgabengebiet des neuen Direktors. Hintergrund: Der 1978 in Potsdam geborene Harald Kümmel wird mit der Ernennung zum Direktor seine neue Tätigkeit als Leiter einer Prüfungsabteilung im Landesrechnungshof aufnehmen. Er folgt auf Herrn Hans-Jürgen Klees nach, den der Präsident am 31. Mai 2023 in den Ruhestand verabschiedete. Der Landtag wählte Herrn Kümmel am 22. Juni 2023 zum Direktor beim Landesrechnungshof. Der Präsident überreichte die Ernennungsurkunde im Namen des Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke am 30. August 2023, nachdem die Landesregierung Herrn Kümmel gemäß Landesrechnungshofgesetz ernannt hatte. Zuvor arbeitete Herr Kümmel über zehn Jahre in verschiedenen Bereichen der Landeshauptstadt Potsdam, zuletzt als kommissarischer Leiter der Geschäftsstelle Bauen und Projekte. +++

25.04.2023

Pressemitteilung des Landesrechnungshofs

Brandenburg-Paket: Sorgfältige Prüfung des MdFE nötig, Bezug zur Notlage erforderlich, Münchner Erklärung zur Krisenbewältigung

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen befasst sich in diesem Jahr regelmäßig mit Einwilligungen zu von den Fachressorts vorgeschlagenen Entlastungsmaßnahmen mit einem Volumen von mehr als 7,5 Millionen Euro im Einzelfall. Grundlage dafür ist das Vorliegen der vom Landtag am 15. Dezember 2022 beschlossenen außergewöhnlichen Notsituation nach Artikel 103 der Landesverfassung wegen des Angriffs Russlands auf die Ukraine. Aufgrund der Notlage wurde dem Ministerium der Finanzen und für Europa eine Kreditermächtigung in Höhe von zwei Milliarden Euro eingeräumt. Mit neuen Krediten sollen die Maßnahmen des Brandenburg-Pakets finanziert werden, das eine Liste mit insgesamt 74 Maßnahmen enthält. Das Finanzministerium weist zu Recht darauf hin, dass die mit neuen Krediten zu finanzierenden Maßnahmen in einem sachlichen und zeitlichen Veranlassungszusammenhang zu den die Notsituation auslösenden Ereignissen stehen müssen. Auf die strikte Einhaltung dieses verfassungsrechtlichen Erfordernisses hat der Landesrechnungshof Brandenburg schon mehrfach auch unter Bezug auf gleichgerichtete Erklärungen der Konferenzen der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe von Bund und Ländern hingewiesen. Bei der Beurteilung, ob ein solcher Zusammenhang vorliegt, besteht ein politischer Spielraum. Wenn bei einer Maßnahme der Bezug zur Notlage aber nicht offenkundig ist, hat das Finanzministerium sicherzustellen, dass die Erforderlichkeit und der Verursachungszusammenhang von den Fachressorts sorgfältig und gerichtlich nachvollziehbar begründet wird. Ansonsten muss es die Finanzierung der Maßnahme mit neuen Krediten ablehnen. Der Landesrechnungshof kann bei einigen der 74 Maßnahmen die Offenkundigkeit eines zeitlichen und sachlichen Verursachungszusammenhangs zum Angriff auf die Ukraine und ihren Folgen nicht erkennen. Dies gilt beispielsweise für die Beschaffung von drei sondergeschützten Fahrzeugen der SUV-Klasse, dem Aufbau einer tankstellenunabhängigen, flexiblen Betankungsmöglichkeit sowie das 49-Euro-Ticket. Hier stellt sich daher die Frage, ob eine Kreditfinanzierung zulässig ist. Die Konferenz der Präsidentinnen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder hat am 25. April 2023 eine Münchner Erklärung verabschiedet. Grundlage sind dabei insbesondere die vielfältigen Prüfungserfahrzungen bei der durch die Corona-Pandemie in allen Bundesländern erklärten Notlagen, die Ausnahmen von dem in den landesrechtlichen Schuldenbremsen verankerten Neuverschuldungsverbot erlauben. Vor diesem Hintergrund legt die Erklärung zur Bewältigung von Notlagen allgemeine Grundlagen zur Krisenhilfe unter Haushaltsgesichtspunkten fest. Die Prüfungen der Rechnungshöfe haben gezeigt, dass in einer Vielzahl von Fällen unter anderem der Bezug zur Pandemie fehlte, dass die Ausgaben nicht nachvollziehbar begründet und dass Leistungen teilweise als Zuwendungen und teilweise als Billigkeitsleistungen bewilligt wurden. Auch vor dem Hintergrund dieser Münchner Erklärung sollte das Finanzministerium seine Rolle als exekutiver Wächter der Schuldenbremse ernst nehmen, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit kreditfinanzierter Maßnahmen genau prüfen und dem Haushalts- und Finanzausschuss nur solche Vorlagen zur Bewilligung zuleiten, die den Anforderungen der Schuldenbremse eindeutig entsprechen. Ferner regt der Landesrechnungshof an, die beabsichtigten Ausgaben nicht als Billigkeitsleistungen, sondern als Zuwendungen nach § 23 LHO auszureichen, um die zukünftige Erreichung der verfolgten Zwecke durch entsprechende Verwendungsnachweise gewährleisten zu können. Billigkeitsleistungen nach § 53 LHO dienen der Kompensation von in der Vergangenheit liegenden Schäden. Sie stellen eine Ausnahme zur Notwendigkeit von Ausgaben dar. Die für das Brandenburg-Paket beabsichtigten Ausgaben dienen aber zukünftigen Zwecken. Münchner Erklärung der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder vom 25. April 2023 im Download +++

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