Pressemitteilungen

27.03.2023

Pressemitteilung des Landesrechnungshofs

Verkehrspolizei - Prüfung wirkt

Der Ausschuss für Haushaltskontrolle berät am 28. März 2023 unter anderem den Beitrag „Verkehrspolizei mit angezogener Handbremse“ des Jahresberichts 2021 (Nr. 14, siehe Link zum Download unten). Der Landtag forderte 2022 das Innenministerium auf, die vom Landesrechnungshof festgestellten Mängel bei der Verkehrspolizei abzustellen. Das MIK berichtet dem Landtag: Für die Geschwindigkeitsüberwachung sei die kontinuierliche Verfügbarkeit der automatisierten Überwachungstechnik sichergestellt. Längerfristige Technikausfälle aufgrund von Wartungen, Instandsetzungen oder Eichterminen wirke man durch temporäre Verlagerung von Technik entgegen. Das zur Abstandsmessung eingesetzte Verkehrskontrollsystem sei nunmehr auch einsatzfähig. Die Prüfung des Landesrechnungshofs führte zu diesen Veränderungen. In seinem Jahresbericht 2021 hatte der Landesrechnungshof Brandenburg festgestellt: Eine neu beschaffte Verkehrsüberwachungsanlage konnte über mehr als ein Jahr nicht eingesetzt werden bzw. keine verwertbaren Ergebnisse liefern. Diese Mängel wogen umso schwerer, da ungenügender Abstand und überhöhte Geschwindigkeit die Hauptunfallursachen auf Brandenburgs Straßen sind. Das Innenministerium wird darüber am 28. März 2023 im Ausschuss für Haushaltskontrolle berichten. Ferner wird sich der Ausschuss auch mit zwei weiteren Beiträgen des Jahresberichts 2021 befassen: Bericht zum Beitrag Nr. 13 / 2021 des Jahresberichts (Seite 135) Informationssicherheitsmanagement des Landes mit Lücken Bericht zum Beitrag Nr. 17 / 2021 des Jahresberichts (Seite 173) IT-Sicherheit an den Hochschulen in Gefahr

05.01.2023

Pressemitteilung des Landesrechnungshofs

Rechtsanwaltskammer wehrt sich erneut gegen Prüfung

Zur abermaligen Klageerhebung der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg gegen die Prüfungsankündigung des Landesrechnungshofs erklärt der Präsident des Landesrechnungshofs, Christoph Weiser: Vor fast acht Jahren, im Jahr 2015, hat der Landesrechnungshof der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg eine Prüfung ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung angekündigt, und zwar für das damals unmittelbar zurückliegende Haushaltsjahr 2014. Die Rechtsanwaltskammer hat sich auf dem Rechtsweg gegen unsere Prüfung zu Wehr gesetzt. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat die Klage abgewiesen und unser Prüfungsrecht bestätigt. Die gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung war erfolglos, auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat uns im April 2022 Recht gegeben. Eine Revision wurde nicht zugelassen, das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Nun wollen wir natürlich nicht mehr nur das Jahr 2014 prüfen, sondern uns auch ansehen, was in den Jahren danach passiert ist. Unser Ziel ist es hierbei, umfassende und vor allem auch aktuelle Erkenntnisse zu gewinnen. Uns ist bewusst, dass die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung mehrerer Jahre für die geprüfte Stelle aufwändiger ist. Und das gilt natürlich auch für uns – schon deshalb wird der Landesrechnungshof selbstverständlich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren. Das haben wir in Gesprächen mit dem Bevollmächtigten der Körperschaft bereits vor Klageerhebung mehrfach zum Ausdruck gebracht. Dennoch klagt die öffentlich-rechtliche Körperschaft nunmehr erneut vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Ihre neue Begründung ist, dass die Prüfung dieses mehrjährigen Zeitraumes „unverhältnismäßig“ wäre. Mit diesem Einwand verfolgt sie nur den Zweck, unsere Prüfung weiterhin zu verhindern, zumindest langfristig zu verzögern. Denn dieses neue Klageverfahren könnte wiederum mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Das würde bedeuten, dass das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes insgesamt ins Leere liefe. Das darf nicht sein. Vor diesem Hintergrund werde ich jetzt gemeinsam mit dem für die Prüfung zuständigen Direktor beim Landesrechnungshof Thomas Kersting das weitere Vorgehen erörtern, um eine zeitnahe Durchführung der Prüfung zu realisieren und uns auch auf weitere mögliche Schritte der Rechtsanwaltskammer vorzubereiten, die im Übrigen auch unnötige Kosten für deren Mitgliedschaft zur Folge hätten. Übrigens: Eine Prüfung der Aufsicht über die Kammer beim Justizministerium findet bereits statt. Die Behörde zeigt sich gegenüber dem Landesrechnungshof gewohnt kooperativ und wir sind zuversichtlich, diesen Prüfungskomplex bald abschließen zu können. +++

28.11.2022

Pressemitteilung des Landesrechnungshofs

Jahresbericht 2022: Haushalte(n) im Krisenmodus

Präsident Christoph Weiser stellte heute den Rechnungshofbericht in einer Pressekonferenz vor. Die Mitglieder des Landesrechnungshofs wählten zehn besondere Prüfungsergebnisse für den Bericht an Landtag und Landesregierung aus. Präsident Weiser: „Dieser Tage einen Ausblick auf die zukünftige Haushaltslage zu wagen, fällt schwer. Selten waren die Entwicklungen so schwer vorhersehbar und Prognosen mit so großen Unsicherheiten belastet. Ungeachtet der vielen Krisen befindet sich der Landeshaushalt jedoch in einem strukturellen Ungleichgewicht.“ Der Landesrechnungshof berichtet 2022 erneut im Lichte einer Krise über seine Prüfungen. Corona-Pandemie, Krieg, Inflation, Energieknappheit sind die Herausforderungen derzeit. Deshalb fällt ein Ausblick auf die zukünftige Haushaltslage schwer. Gleichwohl kann der Hof anhand von Fakten eine Bestandsaufnahme vornehmen. Und zu den Fakten der derzeitigen Lage gehört, dass selbst umfangreiche Mehreinnahmen des Landes nicht für einen ausgeglichenen Haushalt 2020 ausreichten. Das strukturelle Ungleichgewicht ist zwar kleiner geworden. Die Lücke ist mit 730 Mio. Euro noch immer sehr groß. Die in der Corona-Pandemie aufgenommenen Kredite schlagen künftig mit jährlichen Tilgungen zu Buche. Das nunmehr im Haushaltsausschuss beschlossene Brandenburg-Paket von zwei Milliarden Euro wird diese Belastungen weiter erhöhen. Der Landesrechnungshof rät deshalb, die Ausgaben und die Aufgaben zu analysieren, Prioritäten zu setzen und auf neue Verpflichtungen zu verzichten. Weiterlesen im PDF-Dokument

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