Pressemitteilungen

27.04.2022

Pressemitteilung des Landesrechnungshofs

Jahresbericht 2021: Spardosen, Verkehrskontrollen und mangelnde Aufsicht

Der Landtag berät am 28. April 2022 den jüngsten Jahresbericht des Landesrechnungshofs. Die Ministerien nehmen zu den Prüfungsergebnissen vor dem Ausschuss Stellung. Die Prüfungen des Rechnungshofs ergaben eine Reihe von Mängeln. So zum Beispiel bei den Haftungsfreistellungen für Altlasten für zu DDR-Zeiten verursachte Umweltschäden. Regelmäßig wird nur ein Drittel der jährlich rund 50 Millionen Euro dafür verwendet. Die übrigen Mittel werden für andere Zwecke eingesetzt. Der Landesrechnungshof bezeichnete dies als Spardose des Umweltministeriums. Des Weiteren wurde über die Verkehrspolizei berichtet. Die 2020 eingesetzte Anlage, mit der zu geringe Abstände zwischen Fahrzeugen und zu hohe Geschwindigkeiten geahndet werden sollten, erwies sich als wenig tauglich. Nur jede neunzigste Messung (1,1 %) führte zu einem Bußgeldbescheid. Auch andere Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachungen setzte die Polizei weniger oft ein als noch 2014 (- 47 % gegenüber 2014). Die Prüfung bei drei Gewässerunterhaltungsverbänden ergab aus Sicht der Prüfbehörde rechts- und prüfungsfreie Räume. Obwohl die Verbände sich aus Beiträgen der Pflichtmitglieder und aus Landesmitteln finanzieren, hielten sie das Haushaltsrecht nicht ein. Die Prüfer:innen stellten überhöhte Zahlungen an Beschäftigte und Geschäftsführungen fest; Fahrzeuge waren kaum eingesetzt und teils ohne Angebotsvergleich beschafft worden. Der Landesrechnungshof hielt die Aufsicht des Ministeriums für unzureichend. Zu den anderen Empfehlungen gehörten unter anderem, EU- und Landesförderrichtlinien für Finanzierungsinstrumente zu harmonisieren, die IT-Sicherheit in der Verwaltung und in den Hochschulen zu stärken und bei Zuwendungsempfangenden stärker deren vorhandene Eigenmittel bei der Förderungshöhe zu berücksichtigen. In der morgigen Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle beraten die Abgeordneten den Jahresbericht des Rechnungshofs. In dieser Beratung bereitet der Landtagsausschuss eine Entscheidung des Plenums vor, die Landesregierung für das Jahr 2019 zu entlasten. Regelmäßig empfiehlt der Ausschuss den Ministerien bestimmte Schritte zu unternehmen, um die vom Landesrechnungshof festgestellten Mängel abzustellen. Der Landtag wird diese Empfehlungen im Mai-Plenum beschließen.

08.04.2022

Pressemitteilung des Landesrechnungshofs

Landesrechnungshof darf Rechtsanwaltskammer und Versorgungswerk der Rechtsanwälte prüfen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte gestern die Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs. Damit geht ein über sechs Jahre währender Rechtsstreit zu Ende. Präsident Christoph Weiser begrüßt dieses Urteil: „Es ging uns aber zu keiner Zeit darum, als Gewinner vom Platz zu gehen. Vielmehr streben wir nun – wie wir es auch sonst immer tun – ein kooperatives Verhältnis zu den geprüften Stellen an. Der Landesrechnungshof plant, die Prüfungen noch im laufenden Jahr vorzunehmen." Bereits am 23. November 2017 hatte das Verwaltungsgericht Potsdam das Prüfungsrecht des Landesrechnungs¬hofs in erster Instanz bestätigt. Nach mündlicher Verhandlung am 7. April 2022 hat nun das Ober¬verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Berufungsanträge von Kammer und Versorgungswerk gegen dieses erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen. Eine Revision ließen die Richter nicht zu.

06.12.2021

Pressemitteilung des Landesrechnungshofs

Jahresbericht 2021: Die schweren Jahre kommen noch

Präsident Christoph Weiser: „Den Jahresbericht 2021 veröffentlichen wir auf der Schlussgeraden der Debatte des Landeshaushalts für das Jahr 2022. Die finanzpolitischen Aussichten wurden mit der jüngsten Steuerschätzung im Vergleich zum Frühjahr zwar etwas besser. Die Finanzministerin weist aber zu Recht darauf hin, dass die prognostizierten Steuermehreinnahmen keine neuen Ausgabenspielräume eröffnen. Vielmehr ist der Landeshaushalt nicht im Lot und die Folgen der Corona-Krise sind nur ein Teil des Gesamtproblems. Darauf weisen wir bei der Bewertung der Haushaltslage im Jahresbericht ausführlich hin." Teil I des Jahresberichts befasst sich mit der Haushaltsrechnung des Jahres 2019. Wir berichten über unsere Prüfung des Haushaltsvollzugs durch die Ressorts und der Rechnungslegung des Finanzministeriums sowie dessen Kredit- und Schuldenmanagement. n Teil II des Jahresberichts folgt die Einschätzung der Haushaltslage für das Jahr 2020, die nicht nur wegen der schwierigen Rahmenbedingungen infolge der Corona-Pandemie Anlass zur Sorge gibt. Ein Grund dafür ist auch, dass das Land nicht widerstehen konnte, die Ausnahmeregelungen der Schuldenbremse zum Anlass zu nehmen, finanzielle Reserven für die Zukunft aufzubauen. Diese auch in anderen Bundesländern praktizierte Haushaltspolitik ist verfassungsrechtlich problematisch, nicht zuletzt nach einer erst nach Redaktionsschluss dieses Jahresberichts ergangenen Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs. Darauf hatte der Landesrechnungshof bereits mehrfach hingewiesen. Auch wenn die Rechtslage in Bandenburg und Hessen nicht vollständig identisch ist, werden sich alle Länder und auch der Bund an die grundlegenden Feststellungen des Gerichts zur Reichweite der Ausnahmebestimmungen der Schuldenbremse bei ihrer künftigen Haushaltspolitik halten müssen. In Teil III – bei den besonderen Prüfungsergebnissen – berichten wir über elf Prüfungen aus acht Ministerien. Einen inhaltlichen Schwerpunkt bilden drei Prüfungen aus dem IT-Bereich: E-Learning im Justizvollzug und IT-Sicherheit in der Landesverwaltung sowie an den Hochschulen.

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