10.09.2021
Landesrechnungshof Brandenburg zur Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft
Anlässlich der heutigen Presseberichte zur Berlin Brandenburg International School (BBIS) erklärt der Landesrechnungshof Brandenburg: Es wurde berichtet, dass das Verwaltungsgericht Potsdam erhebliche Zweifel habe, ob die Berlin Brandenburg International School (BBIS) rechtmäßig als Ersatzschule zugelassen wurde. Dadurch sieht der Landesrechnungshof seine im Jahresbericht 2018 veröffentlichten Feststellungen zur Genehmigungslage der BBIS bestätigt. Er bekräftigt daher seine Empfehlung, dass das MBJS die Genehmigungslage der BBIS abschließend klärt und dabei die Prüfungsergebnisse des Landesrechnungshofs angemessen berücksichtigt. Das gilt vor allem für die Verankerung der Bildungsgänge im Landesrecht und für die Einhaltung des Sonderungsverbots. Auch aufgrund der im Nachgang zu dieser Prüfung gewonnenen Erkenntnisse hält der Landesrechnungshof die Einschätzung der Ministerin für Bildung, Jugend und Sport für vertretbar, dass die Ersatzschulen im Land Brandenburg nicht chronisch unterfinanziert sind. Nach den im Dezember 2019 veröffentlichten Berechnungen des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) erreichten die Ersatzschulzuschüsse für allgemeinbildende Schulen im Jahr 2016 den zweithöchsten Kostendeckungsgrad aller 16 Länder. Demnach lag der Kostendeckungsgrad in Brandenburg allein durch die Ersatzschulzuschüsse bereits bei 90,51 %. Hinzu kommen Schulgelder und eine Eigenleistung des jeweiligen Schulträgers. +++