Kollegium
Der Landesrechnungshof ist ein Kollegialorgan. Entscheidungen trifft er also entweder durch Mehrheitsbeschluss der Mitglieder des Großen Kollegiums oder durch übereinstimmenden Beschluss der nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständigen Mitglieder des Kleinen Kollegiums.
* Beate Metzkow ist seit dem 1. September 2020 mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Mitglieds beauftragt (gemäß § 13 Landesrechnungshofgesetz).
Das Kleine Kollegium besteht aus der Leiterin oder dem Leiter der Prüfungsabteilung und dem Präsidenten oder der Vizepräsidentin. Dem Großen Kollegium gehören alle Mitglieder des Landesrechnungshofs an. Entscheidungen in Verwaltungsangelegenheiten trifft der Präsident allein.
Über uns
Unter der Rubrik "Über uns" informieren wir Sie insbesondere über die Rahmenbedingungen der externen Finanzkontrolle und den Landesrechnungshof Brandenburg.
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