Pressemitteilungen
08.04.2022
Pressemitteilung des Landesrechnungshofs Landesrechnungshof darf Rechtsanwaltskammer und Versorgungswerk der Rechtsanwälte prüfen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte gestern die Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs. Damit geht ein über sechs Jahre währender Rechtsstreit zu Ende.
Präsident Christoph Weiser begrüßt dieses Urteil: „Es ging uns aber zu keiner Zeit darum, als Gewinner vom Platz zu gehen. Vielmehr streben wir nun – wie wir es auch sonst immer tun – ein kooperatives Verhältnis zu den geprüften Stellen an. Der Landesrechnungshof plant, die Prüfungen noch im laufenden Jahr vorzunehmen."
Bereits am 23. November 2017 hatte das Verwaltungsgericht Potsdam das Prüfungsrecht des Landesrechnungs¬hofs in erster Instanz bestätigt. Nach mündlicher Verhandlung am 7. April 2022 hat nun das Ober¬verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Berufungsanträge von Kammer und Versorgungswerk gegen dieses erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen. Eine Revision ließen die Richter nicht zu.
06.12.2021
Pressemitteilung des Landesrechnungshofs Jahresbericht 2021: Die schweren Jahre kommen noch
Präsident Christoph Weiser: „Den Jahresbericht 2021 veröffentlichen wir auf der Schlussgeraden der Debatte des Landeshaushalts für das Jahr 2022. Die finanzpolitischen Aussichten wurden mit der jüngsten Steuerschätzung im Vergleich zum Frühjahr zwar etwas besser. Die Finanzministerin weist aber zu Recht darauf hin, dass die prognostizierten Steuermehreinnahmen keine neuen Ausgabenspielräume eröffnen. Vielmehr ist der Landeshaushalt nicht im Lot und die Folgen der Corona-Krise sind nur ein Teil des Gesamtproblems. Darauf weisen wir bei der Bewertung der Haushaltslage im Jahresbericht ausführlich hin."
Teil I des Jahresberichts befasst sich mit der Haushaltsrechnung des Jahres 2019. Wir berichten über unsere Prüfung des Haushaltsvollzugs durch die Ressorts und der Rechnungslegung des Finanzministeriums sowie dessen Kredit- und Schuldenmanagement.
n Teil II des Jahresberichts folgt die Einschätzung der Haushaltslage für das Jahr 2020, die nicht nur wegen der schwierigen Rahmenbedingungen infolge der Corona-Pandemie Anlass zur Sorge gibt. Ein Grund dafür ist auch, dass das Land nicht widerstehen konnte, die Ausnahmeregelungen der Schuldenbremse zum Anlass zu nehmen, finanzielle Reserven für die Zukunft aufzubauen. Diese auch in anderen Bundesländern praktizierte Haushaltspolitik ist verfassungsrechtlich problematisch, nicht zuletzt nach einer erst nach Redaktionsschluss dieses Jahresberichts ergangenen Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs. Darauf hatte der Landesrechnungshof bereits mehrfach hingewiesen.
Auch wenn die Rechtslage in Bandenburg und Hessen nicht vollständig identisch ist, werden sich alle Länder und auch der Bund an die grundlegenden Feststellungen des Gerichts zur Reichweite der Ausnahmebestimmungen der Schuldenbremse bei ihrer künftigen Haushaltspolitik halten müssen.
In Teil III – bei den besonderen Prüfungsergebnissen – berichten wir über elf Prüfungen aus acht Ministerien. Einen inhaltlichen Schwerpunkt bilden drei Prüfungen aus dem IT-Bereich: E-Learning im Justizvollzug und IT-Sicherheit in der Landesverwaltung sowie an den Hochschulen.
06.10.2021
Pressemitteilung der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder "Berliner Erklärung" für eine nachhaltige Finanzpolitik verabschiedet
Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz vom 4. bis 6. Oktober in Berlin über die aktuelle Finanzlage beraten. Unter dem Vorsitz der Präsidentin des Berliner Rechnungshofs, Karin Klingen, beschlossen sie eine „Berliner Erklärung für eine nachhaltige Finanzpolitik“, in der sie an Bund und Länder appellieren, die Schuldenbremse einzuhalten.
„Die Einhaltung der Schuldenbremse bleibt ein wesentlicher Beitrag zu einer nachhaltigen,
künftigen Generationen gerecht werdenden Haushaltspolitik“, heißt es in der „Berliner Erklärung“. Die Schuldenbremse ermöglicht wie im Fall der Corona-Pandemie ausnahmsweise eine Verschuldung zur Krisenbewältigung. Die Notlagenkredite dürfen jedoch nur hierfür, also in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Pandemie, eingesetzt werden.
Die Schuldenbremse darf in Zukunft nicht überdehnt oder umgangen werden - etwa durch Auslagerung der Schulden in Nebenhaushalte, Fonds oder andere Konstruktionen. Sie warne vor einer „Schuldenbremse light“, sagte die Vorsitzende.
Die Schuldenbremse verhindert keine Investitionen, erforderlich ist eine zukunftsorientierte Priorisierung in den Haushalten.
Zur aktuellen Situation der Haushalte von Bund und Ländern und der Anwendung der Schuldenbremse tauschte sich die Konferenz auch mit Mitgliedern des Beirats des Stabilitätsrats aus.
Als weitere Themen wurden die organisatorische Ausrichtung der Rechnungshöfe in der Corona-Pandemie und bisherige Prüfungsergebnisse sowie die Finanzierung von polizeilichem Mehraufwand bei gewinnorientierten Hochrisikoveranstaltungen beraten.