Pressemitteilungen

28.09.2021

Konsolidierung nicht aufschieben, nachhaltige Finanzierungsfähigkeit sichern

Zur 1. Lesung des Haushaltsgesetzes 2022 im Landtag erklärt der Landesrechnungshof Brandenburg: Der Landesrechnungshof begrüßt das Bemühen der Landesregierung, die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Schuldenbremse einzuhalten sowie die Neuverschuldung durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage im Vergleich zu den Haushaltsjahren 2020 und 2021 deutlich zu reduzieren. Bislang hatten Regierung und Parlament – entgegen der Empfehlung des Rechnungshofs – die für schlechte Zeiten vorgesehene Vorsorge geschont und für andere Ausgaben aufgespart. [weiter im PDF-Dokument]

10.09.2021

Landesrechnungshof Brandenburg zur Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft

Anlässlich der heutigen Presseberichte zur Berlin Brandenburg International School (BBIS) erklärt der Landesrechnungshof Brandenburg: Es wurde berichtet, dass das Verwaltungsgericht Potsdam erhebliche Zweifel habe, ob die Berlin Brandenburg International School (BBIS) rechtmäßig als Ersatzschule zugelassen wurde. Dadurch sieht der Landesrechnungshof seine im Jahresbericht 2018 veröffentlichten Feststellungen zur Genehmigungslage der BBIS bestätigt. Er bekräftigt daher seine Empfehlung, dass das MBJS die Genehmigungslage der BBIS abschließend klärt und dabei die Prüfungsergebnisse des Landesrechnungshofs angemessen berücksichtigt. Das gilt vor allem für die Verankerung der Bildungsgänge im Landesrecht und für die Einhaltung des Sonderungsverbots. Auch aufgrund der im Nachgang zu dieser Prüfung gewonnenen Erkenntnisse hält der Landesrechnungshof die Einschätzung der Ministerin für Bildung, Jugend und Sport für vertretbar, dass die Ersatzschulen im Land Brandenburg nicht chronisch unterfinanziert sind. Nach den im Dezember 2019 veröffentlichten Berechnungen des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) erreichten die Ersatzschulzuschüsse für allgemeinbildende Schulen im Jahr 2016 den zweithöchsten Kostendeckungsgrad aller 16 Länder. Demnach lag der Kostendeckungsgrad in Brandenburg allein durch die Ersatzschulzuschüsse bereits bei 90,51 %. Hinzu kommen Schulgelder und eine Eigenleistung des jeweiligen Schulträgers. +++

10.08.2021

Dr. Ronald Pienkny zum Mitglied des Landesrechnungshofs Brandenburg ernannt

Präsident Christoph Weiser überreichte am heute die Ernennungsurkunde an Herrn Dr. Pienkny. Er war im März 2021 vom Landtag zum Direktor beim Landesrechnungshof gewählt worden. Damit trat der frühere Staatssekretär im Ministerium der Justiz sein neues Amt an. Der Präsident übertrug dem Direktor die Leitung der Abteilung I des Landesrechnungshofs. Zu den Aufgaben dieser Abteilung gehören unter anderem die Grundsatzfragen des Haushaltsrechts, die Prüfung des Jahresabschlusses und der Sondervermögen, die Prüfung des Einzelplans 02 (Ministerpräsident und Staatskanzlei) und der Lage und Entwicklung der Landesfinanzen. Ein weiterer Bereich befasst sich mit der Digitalisierung der Landesverwaltung und den Grundsatzfragen der Informationstechnik sowie des Dienst-, Arbeits- und Tarifrechts.

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