Pressemitteilungen

06.10.2021

Pressemitteilung der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder

"Berliner Erklärung" für eine nachhaltige Finanzpolitik verabschiedet

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz vom 4. bis 6. Oktober in Berlin über die aktuelle Finanzlage beraten. Unter dem Vorsitz der Präsidentin des Berliner Rechnungshofs, Karin Klingen, beschlossen sie eine „Berliner Erklärung für eine nachhaltige Finanzpolitik“, in der sie an Bund und Länder appellieren, die Schuldenbremse einzuhalten. „Die Einhaltung der Schuldenbremse bleibt ein wesentlicher Beitrag zu einer nachhaltigen, künftigen Generationen gerecht werdenden Haushaltspolitik“, heißt es in der „Berliner Erklärung“. Die Schuldenbremse ermöglicht wie im Fall der Corona-Pandemie ausnahmsweise eine Verschuldung zur Krisenbewältigung. Die Notlagenkredite dürfen jedoch nur hierfür, also in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Pandemie, eingesetzt werden. Die Schuldenbremse darf in Zukunft nicht überdehnt oder umgangen werden - etwa durch Auslagerung der Schulden in Nebenhaushalte, Fonds oder andere Konstruktionen. Sie warne vor einer „Schuldenbremse light“, sagte die Vorsitzende. Die Schuldenbremse verhindert keine Investitionen, erforderlich ist eine zukunftsorientierte Priorisierung in den Haushalten. Zur aktuellen Situation der Haushalte von Bund und Ländern und der Anwendung der Schuldenbremse tauschte sich die Konferenz auch mit Mitgliedern des Beirats des Stabilitätsrats aus. Als weitere Themen wurden die organisatorische Ausrichtung der Rechnungshöfe in der Corona-Pandemie und bisherige Prüfungsergebnisse sowie die Finanzierung von polizeilichem Mehraufwand bei gewinnorientierten Hochrisikoveranstaltungen beraten.

28.09.2021

Konsolidierung nicht aufschieben, nachhaltige Finanzierungsfähigkeit sichern

Zur 1. Lesung des Haushaltsgesetzes 2022 im Landtag erklärt der Landesrechnungshof Brandenburg: Der Landesrechnungshof begrüßt das Bemühen der Landesregierung, die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Schuldenbremse einzuhalten sowie die Neuverschuldung durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage im Vergleich zu den Haushaltsjahren 2020 und 2021 deutlich zu reduzieren. Bislang hatten Regierung und Parlament – entgegen der Empfehlung des Rechnungshofs – die für schlechte Zeiten vorgesehene Vorsorge geschont und für andere Ausgaben aufgespart. [weiter im PDF-Dokument]

10.09.2021

Landesrechnungshof Brandenburg zur Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft

Anlässlich der heutigen Presseberichte zur Berlin Brandenburg International School (BBIS) erklärt der Landesrechnungshof Brandenburg: Es wurde berichtet, dass das Verwaltungsgericht Potsdam erhebliche Zweifel habe, ob die Berlin Brandenburg International School (BBIS) rechtmäßig als Ersatzschule zugelassen wurde. Dadurch sieht der Landesrechnungshof seine im Jahresbericht 2018 veröffentlichten Feststellungen zur Genehmigungslage der BBIS bestätigt. Er bekräftigt daher seine Empfehlung, dass das MBJS die Genehmigungslage der BBIS abschließend klärt und dabei die Prüfungsergebnisse des Landesrechnungshofs angemessen berücksichtigt. Das gilt vor allem für die Verankerung der Bildungsgänge im Landesrecht und für die Einhaltung des Sonderungsverbots. Auch aufgrund der im Nachgang zu dieser Prüfung gewonnenen Erkenntnisse hält der Landesrechnungshof die Einschätzung der Ministerin für Bildung, Jugend und Sport für vertretbar, dass die Ersatzschulen im Land Brandenburg nicht chronisch unterfinanziert sind. Nach den im Dezember 2019 veröffentlichten Berechnungen des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) erreichten die Ersatzschulzuschüsse für allgemeinbildende Schulen im Jahr 2016 den zweithöchsten Kostendeckungsgrad aller 16 Länder. Demnach lag der Kostendeckungsgrad in Brandenburg allein durch die Ersatzschulzuschüsse bereits bei 90,51 %. Hinzu kommen Schulgelder und eine Eigenleistung des jeweiligen Schulträgers. +++

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