Kollegium
Die fünf vom Landtag gewählten Mitglieder bilden gemeinsam das Große Kollegium. Seine Aufgaben sind im Landesrechnungshofgesetz [Link] genannt. Die wichtigste darunter ist der Beschluss des Jahresberichts. (Mehr dazu hier.)
Großes Kollegium (c) Landesrechnungshof Brandenburg/jakobundluisa, 2021
Dem Großen Kollegium gehören an:
- Christoph Weiser, Präsident
- Dr. Sieglinde Reinhardt, Vizepräsidentin
- Hans-Jürgen Klees, Direktor beim Landesrechnungshof
- Thomas Kersting, Direktor beim Landesrechnungshof
- Dr. Ronald Pienkny, Direktor beim Landesrechnungshof.
Über einzelne Prüfungen entscheiden die Kleinen Kollegien. Sie bestehen aus einem Mitglied und dem Präsidenten des Landesrechnungshofs. Das Mitglied leitet eine Prüfungsabteilung, der die Aufgaben nach der Geschäftsverteilung des Hofs zugeordnet sind.
Der Landesrechnungshof entscheidet in der externen Finanzkontrolle kollegial. Das bedeutet, dass an Stelle einer einzelnen Person zwei oder mehr Mitglieder des Landesrechnungshofs gemeinsam entscheiden.
Über uns
Unter der Rubrik "Über uns" informieren wir Sie insbesondere über die Rahmenbedingungen der externen Finanzkontrolle und den Landesrechnungshof Brandenburg.
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