Pressemitteilungen
05.01.2023
Pressemitteilung des Landesrechnungshofs Rechtsanwaltskammer wehrt sich erneut gegen Prüfung
Zur abermaligen Klageerhebung der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg gegen die Prüfungsankündigung des Landesrechnungshofs erklärt der Präsident des Landesrechnungshofs, Christoph Weiser:
Vor fast acht Jahren, im Jahr 2015, hat der Landesrechnungshof der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg eine Prüfung ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung angekündigt, und zwar für das damals unmittelbar zurückliegende Haushaltsjahr 2014.
Die Rechtsanwaltskammer hat sich auf dem Rechtsweg gegen unsere Prüfung zu Wehr gesetzt. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat die Klage abgewiesen und unser Prüfungsrecht bestätigt. Die gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung war erfolglos, auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat uns im April 2022 Recht gegeben. Eine Revision wurde nicht zugelassen, das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Nun wollen wir natürlich nicht mehr nur das Jahr 2014 prüfen, sondern uns auch ansehen, was in den Jahren danach passiert ist. Unser Ziel ist es hierbei, umfassende und vor allem auch aktuelle Erkenntnisse zu gewinnen. Uns ist bewusst, dass die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung mehrerer Jahre für die geprüfte Stelle aufwändiger ist. Und das gilt natürlich auch für uns – schon deshalb wird der Landesrechnungshof selbstverständlich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren. Das haben wir in Gesprächen mit dem Bevollmächtigten der Körperschaft bereits vor Klageerhebung mehrfach zum Ausdruck gebracht. Dennoch klagt die öffentlich-rechtliche Körperschaft nunmehr erneut vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Ihre neue Begründung ist, dass die Prüfung dieses mehrjährigen Zeitraumes „unverhältnismäßig“ wäre. Mit diesem Einwand verfolgt sie nur den Zweck, unsere Prüfung weiterhin zu verhindern, zumindest langfristig zu verzögern.
Denn dieses neue Klageverfahren könnte wiederum mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Das würde bedeuten, dass das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes insgesamt ins Leere liefe. Das darf nicht sein. Vor diesem Hintergrund werde ich jetzt gemeinsam mit dem für die Prüfung zuständigen Direktor beim Landesrechnungshof Thomas Kersting das weitere Vorgehen erörtern, um eine zeitnahe Durchführung der Prüfung zu realisieren und uns auch auf weitere mögliche Schritte der Rechtsanwaltskammer vorzubereiten, die im Übrigen auch unnötige Kosten für deren Mitgliedschaft zur Folge hätten.
Übrigens: Eine Prüfung der Aufsicht über die Kammer beim Justizministerium findet bereits statt. Die Behörde zeigt sich gegenüber dem Landesrechnungshof gewohnt kooperativ und wir sind zuversichtlich, diesen Prüfungskomplex bald abschließen zu können.
+++
28.11.2022
Pressemitteilung des Landesrechnungshofs Jahresbericht 2022: Haushalte(n) im Krisenmodus
Präsident Christoph Weiser stellte heute den Rechnungshofbericht in einer Pressekonferenz vor. Die Mitglieder des Landesrechnungshofs wählten zehn besondere Prüfungsergebnisse für den Bericht an Landtag und Landesregierung aus.
Präsident Weiser: „Dieser Tage einen Ausblick auf die zukünftige Haushaltslage zu wagen, fällt schwer. Selten waren die Entwicklungen so schwer vorhersehbar und Prognosen mit so großen Unsicherheiten belastet. Ungeachtet der vielen Krisen befindet sich der Landeshaushalt jedoch in einem strukturellen Ungleichgewicht.“
Der Landesrechnungshof berichtet 2022 erneut im Lichte einer Krise über seine Prüfungen. Corona-Pandemie, Krieg, Inflation, Energieknappheit sind die Herausforderungen derzeit. Deshalb fällt ein Ausblick auf die zukünftige Haushaltslage schwer.
Gleichwohl kann der Hof anhand von Fakten eine Bestandsaufnahme vornehmen. Und zu den Fakten der derzeitigen Lage gehört, dass selbst umfangreiche Mehreinnahmen des Landes nicht für einen ausgeglichenen Haushalt 2020 ausreichten. Das strukturelle Ungleichgewicht ist zwar kleiner geworden. Die Lücke ist mit 730 Mio. Euro noch immer sehr groß. Die in der Corona-Pandemie aufgenommenen Kredite schlagen künftig mit jährlichen Tilgungen zu Buche. Das nunmehr im Haushaltsausschuss beschlossene Brandenburg-Paket von zwei Milliarden Euro wird diese Belastungen weiter erhöhen. Der Landesrechnungshof rät deshalb, die Ausgaben und die Aufgaben zu analysieren, Prioritäten zu setzen und auf neue Verpflichtungen zu verzichten.
Weiterlesen im PDF-Dokument
18.10.2022
Pressemitteilung des Landesrechnungshofs Landesrechnungshof: Verursachungszusammenhang beachten
Anlässlich der bevorstehenden Ausschussberatungen zum Doppelhaushalt und die damit verbundenen Planungen der Regierungskoalition dem Landtag vorzuschlagen, eine außergewöhnliche Notsituation für die Jahre 2023 und 2024 festzustellen und weitere neue Kredite aufzunehmen, erklärt der Landesrechnungshof Brandenburg:
Die im Zuge des Krieges in der Ukraine zu verzeichnende Energieknappheit und die damit einhergehenden dramatischen Preissteigerungen für Strom und Heizenergie sowie andere lebensnotwendige Produkte können eine außergewöhnliche Notsituation begründen. Die Feststellung einer solchen Notsituation ermöglicht eine Ausnahme vom grundsätzlichen verfassungsrechtlich verankerten Neuverschuldungsverbot.
Wesentlich für die Zulässigkeit kreditfinanzierter Maßnahmen oder Finanzhilfen des Landes, wäre jedoch ein unmittelbarer bzw. finaler Veranlassungszusammenhang zwischen Notsituation und der Nettoneuverschuldung.
Nicht zulässig wäre eine Finanzierung von Maßnahmen, die auch ohne eine Krise realisiert werden sollten. Vielmehr müssten sowohl die Kreditaufnahme als solche als auch die durch die Kreditaufnahme finanzierten Maßnahmen auf die Überwindung der außergewöhnlichen Notlage bezogen sein.
Das ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus zwei Gründen noch nicht ausgemacht: Es sind zunächst die möglichen Steuermehreinnahmen des Landes in den kommenden beiden Jahren in Betracht zu ziehen, die in der in einigen Tagen vorliegenden Steuerschätzung prognostiziert werden könnten. Und es sind die angekündigten, allerdings noch nicht hinreichend bestimmten Hilfen des Bundes aus dem geplanten Entlastungspaket in Höhe von bis zu 200 Milliarden zu berücksichtigen. Was finanziert der Bund und was muss bzw. darf das Land darüber hinaus finanzieren?
Es muss also ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang von durch Notlagenkredite finanzierten Maßnahmen zur Krisenbewältigung vorliegen.
Nach Ansicht des Landesrechnungshofs wirft dieses Vorgehen insbesondere mit Blick auf die Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation auch für das Jahr 2024 zusätzliche verfassungsrechtliche Fragen auf. Die notwendige Darlegung des Veranlassungszusammenhangs für das Folgejahr ist derzeit noch nicht möglich. Künftige wirtschaftliche und politische Entwicklungen, Möglichkeiten der Einsparung von Mitteln an anderer Stelle oder Einnahmesteigerungen, die einer Kreditaufnahmen entgegenstehen würden, sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Eine Kreditaufnahme verstieße auch gegen den Grundsatz der Nachrangigkeit der Verschuldung gegenüber anderen Handlungsmöglichkeiten. Angesichts prognostischer Unsicherheiten hinsichtlich des aktuellen Krisenverlaufs und deren finanzwirtschaftlichen Auswirkungen sollte die außergewöhnlichen Notlage nach Ansicht des Landesrechnungshofs nicht schon heute für 2024 festgestellt werden.
Diese verfassungsrechtlichen Maßstäbe für eine zulässige Notlagenfinanzierung sind in der Berliner Erklärung und der Hildesheimer Erklärung der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und Länder aus den Jahren 2020 und 2021 nachzulesen. In diesen zur Corona-Pandemie verabschiedeten Beschlüssen werden Grenzen definiert, nach denen sich Bund und Länder richten sollten.
In Zeiten wie diesen, in denen Krisen fast schon zum Normalzustand gehören und eine Milliarde Euro schon als kleinste Recheneinheit gilt, sollten trotz aller verständlicher Sorgen der Menschen und der Unternehmen strenge Maßstäbe für die Aufnahme neuer Kredite gelten. Dies gebietet schon die Generationengerechtigkeit. Dies gilt gerade mit Blick auf die Verschuldung des Landes auf Rekordniveau und die hierdurch mittelfristig steigende Zinslast angesichts der Zinswende.
+++