Prüfen. Beraten. Verbessern.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

herzlich willkommen auf unserer Internetseite.

Christoph Weiser, Präsident des Landesrechnungshofs

Christoph Weiser, Präsident des Landesrechnungshofs

Der Landesrechnungshof Brandenburg ist im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler tätig, denn er prüft die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung Ihrer Steuergelder. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über die Aufgaben, die Rechtsstellung und die Organisation unserer Behörde.

Im Rahmen unseres Bürgerservices nehmen wir gerne konkrete Hinweise von Ihnen entgegen, die wir im Zuge unserer internen Planung sorgfältig daraufhin prüfen, ob und gegebenenfalls welche Prüfungen darauf aufbauen können.

Um die Tätigkeit des Landesrechnungshofes zu veranschaulichen, haben wir eine komplette Prüfung vom Anfang bis zum Ende mit ihren Einzelschritten in einem Schema, dem Prüfungsverlauf, dargestellt. Die Ergebnisse unserer Prüfungen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Diese teilt der Landesrechnungshof nach dem Gesetz ausschließlich den geprüften Stellen mit. Bedeutende Ergebnisse ausgewählter Prüfungen fassen wir jedoch einmal im Jahr für den Landtag zusammen und stellen sie in Form von Jahresberichten der Öffentlichkeit vor. Aber auch unsere Beratungsberichte sind öffentlich zugänglich. Zunehmend wirkt der Landesrechnungshof nicht nur als Mahner, sondern als Berater von Parlament und Verwaltung, die letztlich Sachwalter der ihnen anvertrauten Steuergelder sind. Als erfolgreich sehen wir unsere Arbeit auch an, wenn geprüfte Stellen unsere Empfehlungen aufgreifen oder sogar bereits während laufender Prüfungen umsetzen.

Bürgerinnen und Bürger wenden sich oft mit Hinweisen im kommunalen Bereich an uns und sind enttäuscht, wenn wir diese Anliegen nicht aufgreifen können. Denn anders als in fast allen Bundesländern ist der Landesrechnungshof im Land Brandenburg nicht für die Kommunalprüfung zuständig. Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt dem Kommunalen Prüfungsamt im Ministerium des Innern und für Kommunales, das auch für die Kommunalaufsicht zuständig ist.

Die Frage der Zuständigkeit für die Kommunalprüfung ist immer wieder Gegenstand Parlamentarischer Debatten, so etwa in der Sitzung des Landtages vom 16. Dezember 2016 (ab Seite 3865 unten).

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Weiser
Präsident des Landesrechnungshofs Brandenburg

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