Pressemitteilungen

27.11.2023

Pressemitteilung des Landesrechnungshofs Brandenburg

Jahresbericht 2023: Quo vadis Schuldenbremse?

Präsident Christoph Weiser stellte heute den Jahresbericht für das Jahr 2023 in einer Pressekonferenz vor. Das Große Kollegium des Landesrechnungshofs hatte am 12. Oktober 2023 die jährlichen Beiträge zur Haushaltsrechnung und Haushaltslage sowie neun besondere Prüfungsergebnisse beschlossen, die für den Bericht an Landtag und Landesregierung ausgewählt wurden.
Präsident Weiser: „Mit ‚Haushalte(n) im Krisenmodus‘ war bereits die Pressemitteilung zum Jahresbericht 2022 überschrieben. Diese Überschrift könnte wegen des gerade erst ergangenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse auch über unserem Bericht des Jahres 2023 stehen: Denn mit der Corona-Pandemie war das Zeitalter der Krisen ja nicht beendet. Es gibt neue Krisen; und zu deren Bewältigung neue Notlagenkredite aufzunehmen, wird nicht nur für den Bund, sondern auch für die Bundesländer nach der Entscheidung aus Karlsruhe nicht einfacher. Und das gilt natürlich auch für Brandenburg.“
Wir haben das Haushaltsjahr 2022 in unserem Jahresbericht betrachtet. Hier gab es durchaus positive Entwicklungen. Die Steuereinnahmen stiegen stark, die Investitionsquote lag bei zwölf Prozent und das strukturelle Defizit hatte sich im Vergleich zum Vorjahr halbiert. Allerdings ist die Inflation stark angestiegen. Dessen Folge waren nicht nur die erwähnten Steuermehreinnahmen, sondern auch als Kehrseite sehr viel höhere Ausgaben des Landes. Der gleichwohl erzielte Haushaltsüberschuss von 343 Millionen Euro wurde nicht zur Schuldentilgung genutzt, um die hohe Verschuldung des Landes zu reduzieren.
Schuldentilgungen bleiben aber auch angesichts aller Probleme wichtig, wenn die Möglichkeit dazu besteht. Denn allein für die Notlagenkredite der Jahre 2020 und 2021 wird das Land die nächsten 30 Jahre jährlich 85 Mio. Euro an Tilgungszahlen in ihren Haushalten einplanen müssen. Und selbst wenn das Landesverfassungsgericht den von der AfD-Fraktion angegriffenen Doppelhaushalt und das Brandenburg-Paket als verfassungskonform ansehen würde, was angesichts des klaren Urteils aus Karlsruhe durchaus zweifelhaft ist, kämen in den nächsten drei Jahrzehnten weitere planmäßige Tilgungen von jährlich 66 Millionen Euro hinzu.
Das Landesverfassungsgericht wird jetzt zu entscheiden haben, ob die tragenden Argumente des Bundesverfassungsgerichts zur Frage eines Veranlassungszusammenhangs und der jetzt verfassungsrechtlich gestärkten Haushaltsgrundsätze der Jährlichkeit und Jährigkeit auch für die anhängige Verfassungsklage der AfD-Fraktion gelten. Das ist nicht ausgeschlossen. Der Landesrechnungshof hatte Finanzministerium und Landtag daher mehrfach auf die Grenzen der Regelungen zur Schuldenbremse hingewiesen und sieht sich in seiner Einschätzung durch die Karlsruher-Entscheidung jetzt bestätigt.
Die Öffentlichkeit nahm den Landesrechnungshof im Jahr 2023 vor allem im Zusammenhang mit seiner Prüfung des Rundfunks Berlin Brandenburg (RBB) wahr. Wir freuen uns, dass unsere Vorschläge fast vollständig von der Senatskanzlei in Berlin und der Staatskanzlei in Brandenburg in den jetzt den beiden Parlamenten vorliegenden Entwurf zur Reform des RBB-Staatsvertrags übernommen worden sind. Da die abschließende Prüfungsmitteilung aber erst im kommenden Jahr fertiggestellt werden kann, konnte diese Prüfung nicht mehr in den diesjährigen Jahresbericht aufgenommen werden.
Der Jahresbericht stellt die Ergebnisse von neun Prüfungen aus sechs Ministerien vor. Bereits öffentlich bekannt wurde, dass bei der Polizei enorme Mengen Munition nicht mehr auffindbar sind. Die Zahl der verschwundenen Patronen ist aber um einiges höher als bisher berichtet wurde. Ein anderer Beitrag widmet sich viel zu hohen Schulgeldern bei privaten Schulen, was wegen des verfassungsrechtlich verankerten Sonderungsverbot problematisch ist und ein Einschreiten des Bildungsministeriums erforderlich macht. Bereits in zwei älteren Jahresberichten befasste sich der Hof mit dem Landessportbund. Im diesjährigen Bericht beschreiben wir eklatante Mängel beim sogenannten Besserstellungsverbot und stellen dar, wie Fördermittel nicht immer im Sinne des Sports eingesetzt wurden. Ausgleichszahlungen für Ersatzmaßnahmen beim Naturschutz sind ebenfalls ein Prüfungsthema, über das wir berichten. Seit Jahren hat die Stiftung Naturschutzfonds, die der Aufsicht des Umweltministeriums unterliegt, weniger als die Hälfte der Ersatzzahlungen für Naturschutzzwecke ausgegeben und den Rest vermögenswirksam angelegt. Vier Ergebnisberichte, die den weiteren Fortgang von früheren Prüfungen skizzieren, runden den 230-seitigen Jahresbericht ab.
+++

20.11.2023

Pressekonferenz zur Veröffentlichung des Jahresberichts 2023

Präsident Christoph Weiser und die Mitglieder des Landesrechnungshofs Brandenburg stellen den Jahresbericht 2023 am Montag, den 27. November 2023, ab 11.00 Uhr im Pressekonferenzraum des Landtags (Raum E.060) im Rahmen einer Pressekonferenz vor. Die Veranstaltung wird zudem als Livestream auf der Webseite des Landtags übertragen. Unmittelbar vor der Pressekonferenz übergibt Präsident Weiser den Jahresbericht 2023 der Landtagspräsidentin Prof. Dr. Liedtke um 10.50 Uhr in ihrem Büro (Bildberichterstattung möglich).

03.11.2023

Pressemitteilung des Landesrechnungshofs

RBB-Staatsvertrag: Vorschläge der Rechnungshöfe umfassend berücksichtigt

Pressemitteilung Nr. 5/2023 vom 3. November 2023
Der Landesrechnungshof begrüßt den Entwurf des RBB-Staatsvertrags. Seine Vorschläge wurden darin umfassend berücksichtigt. Die Landesregierung Brandenburg und der Senat von Berlin haben den Entwurf des Staatsvertrags heute beschlossen.
Vorausgegangen ist seit Sommer 2022 ein fast anderthalbjähriger Beratungszeitraum, in dem die Senatskanzlei Berlin und die Staatskanzlei Brandenburg in intensiver Abstimmung auch mit den Rechnungshöfen beider Länder die Eckpunkte des jetzt beschlossenen Entwurfs entwickelt haben.
Der Landesrechnungshof Brandenburg hatte den Landesregierungen in seinem 46-seitigen Beratungsschreiben vom 1. Juni 2023 zahlreiche Empfehlungen für Regelungen betreffend den Verwaltungsrat und den Rundfunkrat gegeben. Diese Empfehlungen resultierten aus der vom Landesrechnungshof durchgeführten Prüfung der Arbeit der Überwachungsorgane des RBB und sie sind umfassend in den Staatsvertragsentwurf übernommen worden. Die vorgenannte Prüfung ist Teil einer mehrere Themen umfassenden gemeinsamen Prüfung des RBB, die die Rechnungshöfe der Länder Berlin und Brandenburg im vergangenen Herbst aufgenommen haben. Der Landesrechnungshof Brandenburg passte seine Prüfungsdurchführung an den Zeitplan für die Novellierung des RBB-Staatsvertrags an. Somit konnte er seine organbezogenen Empfehlungen den Landesregierungen und auch den in den beiden Parlamenten federführenden Ausschüssen schon frühzeitig vorab übermitteln. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Der Präsident des Landesrechnungshofs Christoph Weiser begrüßt in eigener Sache, dass die von Staats- und Senatskanzlei gefundene und jetzt auch von den Kabinetten beschlossene Regelung zur Finanzkontrolle des RBB die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit der Rechnungshöfe respektiert und die Prüfungsgegenstände nach dem Vorbild des WDR-Staatsvertrags beschreibt. Die Rechnungshöfe von Berlin und Brandenburg haben sich bereits in der Vergangenheit eng und vertrauensvoll in Bezug auf Prüfungen des RBB abgestimmt. Das wird auch nach Verabschiedung der Reform der Fall sein.
Durch die geplanten Neuregelungen wird die Kontrolle des RBB auf allen Ebenen intensiver und krisentauglicher werden. Das ist unverzichtbar, um verloren gegangenes Vertrauen in den RBB, aber auch in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt, wieder herstellen zu können. Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine wichtige Funktion in der heutigen Medienlandschaft. Die Sender sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Beitragszahlenden garantieren ihm eine Finanzausstattung und haben daher auch einen Anspruch darauf, dass der RBB diese Mittel nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verwendet. Dazu wollen wir beitragen.
+++

Unter dieser Rubrik erhalten Sie Informationen über die Pressemitteilungen des laufenden Jahres.

Barrierefreiheit

Hier gelangen Sie zur Barrierefreiheitserklärung.