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Foto: Bianca Evers
Foto: Bianca Evers

Prüfen. Beraten. Verbessern.

Der Landesrechnungshof prüft die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der Steuergelder im Land Brandenburg. Als oberste Landesbehörde und unabhängiges Organ der Finanzkontrolle ist er nur dem Gesetz unterworfen. 

Die Prüfungen des Landesrechnungshofes sind grundsätzlich nicht öffentlich und die Prüfungsergebnisse teilt der Landesrechnungshof nach dem Gesetz ausschließlich den geprüften Stellen mit. Bedeutende Ergebnisse ausgewählter Prüfungen werden jedoch einmal im Jahr für den Landtag zusammengefasst und in Form eines Jahresberichtes der Öffentlichkeit vorgestellt. 

Prüfen. Beraten. Verbessern.

Der Landesrechnungshof prüft die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der Steuergelder im Land Brandenburg. Als oberste Landesbehörde und unabhängiges Organ der Finanzkontrolle ist er nur dem Gesetz unterworfen. 

Die Prüfungen des Landesrechnungshofes sind grundsätzlich nicht öffentlich und die Prüfungsergebnisse teilt der Landesrechnungshof nach dem Gesetz ausschließlich den geprüften Stellen mit. Bedeutende Ergebnisse ausgewählter Prüfungen werden jedoch einmal im Jahr für den Landtag zusammengefasst und in Form eines Jahresberichtes der Öffentlichkeit vorgestellt. 


Prüfen.

Der Landesrechnungshof verfügt über umfassende Prüfungsrechte. Diese erstrecken sich auf die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe. 

Im Rahmen seiner Prüfungen untersucht der Landesrechnungshof die korrekte Verbuchung und Erfassung finanzieller Vorgänge, die sich in der Haushalts-, Vermögens- und Schuldenrechnung wiederfinden. Er kann auch rechnungsunabhängig prüfen. Das bedeutet, dass er sich ganz konkrete Maßnahmen der Landesregierung ansieht. Kontrollmaßstab sind Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit. Der Landesrechnungshof kann auch schon im Planungsstadium einer Maßnahme, also noch bevor sich diese Entscheidung finanziell auswirken konnte bzw. ausgewirkt hat, prüfen. 

Die Argumente der Landtagsabgeordneten und Regierungsmitglieder und deren politische Standpunkte bewertet bzw. prüft der Landesrechnungshof nicht.

Der Landesrechnungshof verfügt über umfassende Prüfungsrechte. Diese erstrecken sich auf die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe. 

Im Rahmen seiner Prüfungen untersucht der Landesrechnungshof die korrekte Verbuchung und Erfassung finanzieller Vorgänge, die sich in der Haushalts-, Vermögens- und Schuldenrechnung wiederfinden. Er kann auch rechnungsunabhängig prüfen. Das bedeutet, dass er sich ganz konkrete Maßnahmen der Landesregierung ansieht. Kontrollmaßstab sind Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit. Der Landesrechnungshof kann auch schon im Planungsstadium einer Maßnahme, also noch bevor sich diese Entscheidung finanziell auswirken konnte bzw. ausgewirkt hat, prüfen. 

Die Argumente der Landtagsabgeordneten und Regierungsmitglieder und deren politische Standpunkte bewertet bzw. prüft der Landesrechnungshof nicht.

Beraten.

Seine Prüfungsfeststellungen verbindet der Landesrechnungshof regelmäßig mit Empfehlungen an die geprüften Stellen. Der Landesrechnungshof wirkt also nicht nur als Mahner, sondern als Berater von Parlament und Verwaltung, die letztlich Sachwalter der ihnen anvertrauten Steuergelder sind.

Neben den Prüfungsaufgaben hat der Landesrechnungshof das Recht, den Landtag, die Landesregierung und einzelne Ministerien jederzeit auf der Grundlage von Prüfungserfahrungen zu beraten. Dies kann zweckmäßig sein, um einerseits finanzielle Nachteile und Schäden vorbeugend zu vermeiden oder zu verringern. Andererseits kann der Landesrechnungshof die Verwaltung mit seinen Erfahrungen unterstützen und dadurch zur Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns beitragen.

Seine Prüfungsfeststellungen verbindet der Landesrechnungshof regelmäßig mit Empfehlungen an die geprüften Stellen. Der Landesrechnungshof wirkt also nicht nur als Mahner, sondern als Berater von Parlament und Verwaltung, die letztlich Sachwalter der ihnen anvertrauten Steuergelder sind.

Neben den Prüfungsaufgaben hat der Landesrechnungshof das Recht, den Landtag, die Landesregierung und einzelne Ministerien jederzeit auf der Grundlage von Prüfungserfahrungen zu beraten. Dies kann zweckmäßig sein, um einerseits finanzielle Nachteile und Schäden vorbeugend zu vermeiden oder zu verringern. Andererseits kann der Landesrechnungshof die Verwaltung mit seinen Erfahrungen unterstützen und dadurch zur Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns beitragen.

Verbessern.

Ziel der Prüfung und Beratung durch den Landesrechnungshof ist eine stetige Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der geprüften Stellen. Die Arbeit des Landesrechnungshofes ist erfolgreich, wenn geprüfte Stellen die ausgesprochenen Empfehlungen aufgreifen oder sogar bereits während noch laufender Prüfungen umsetzen.

Ziel der Prüfung und Beratung durch den Landesrechnungshof ist eine stetige Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der geprüften Stellen. Die Arbeit des Landesrechnungshofes ist erfolgreich, wenn geprüfte Stellen die ausgesprochenen Empfehlungen aufgreifen oder sogar bereits während noch laufender Prüfungen umsetzen.