Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Landesrechnungshof Brandenburg (LRH) ist als Anbieter bemüht, seinen Webauftritt im Einklang mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) und dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt des Landesrechnungshofes Brandenburg unter www.lrh-brandenburg.de.
Der Webauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) und dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Dokumente, beispielsweise PDF-Dokumente, liegen nicht in einer barrierefreien Form vor,
- Grafiken und Logos mit Text haben keine aussagekräftigen Alternativtexte.
Darüber hinaus wird auf die Angebote der Aktion Mensch e. V. sowie der Bundesfachstelle Barrierefreiheit für weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit aufmerksam gemacht.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 28. November 2025 erstellt. Der Landesrechnungshof Brandenburg hat diesen Webauftritt selbst überprüft (Selbstbewertung).
Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang oder zu konkreten Inhalten aufgefallen? Dann melden Sie sich bei uns:
Landesrechnungshof Brandenburg
Poststelle
Graf-von-Schwerin-Straße 1
14469 Potsdam
Telefon: +49 331 866 8699
poststelle@lrh.brandenburg.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeitet wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle bei der beauftragten Person der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden:
Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Telefon: 0331 866 5048
E-Mail: durchsetzung.bit@mgs.brandenburg.de
Internet: https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/beauftragte/landesbehindertenbeauftragte/durchsetzungsstelle/
Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Landesrechnungshof Brandenburg (LRH) ist als Anbieter bemüht, seinen Webauftritt im Einklang mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) und dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt des Landesrechnungshofes Brandenburg unter www.lrh-brandenburg.de.
Der Webauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) und dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
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- Dokumente, beispielsweise PDF-Dokumente, liegen nicht in einer barrierefreien Form vor,
- Grafiken und Logos mit Text haben keine aussagekräftigen Alternativtexte.
Darüber hinaus wird auf die Angebote der Aktion Mensch e. V. sowie der Bundesfachstelle Barrierefreiheit für weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit aufmerksam gemacht.
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14467 Potsdam
Telefon: 0331 866 5048
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