Grundlagen der Pressearbeit
Der Landesrechnungshof Brandenburg sieht sich in seiner durch die Verfassung des Landes Brandenburg zugewiesenen Tätigkeit auch gegenüber der Öffentlichkeit zur Transparenz verpflichtet. Dem dient insbesondere seine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Vertreter der Presse haben nach dem Brandenburgischen Pressegesetz (BbgPG) Informationsansprüche gegenüber den Behörden. Entsprechend dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 4. Januar 2013, 5 B 1493/12 erteilt der Landesrechnungshof Brandenburg Auskünfte zu Prüfungsverfahren jedoch grundsätzlich erst, wenn die interne Meinungsbildung abgeschlossen und das Prüfungsergebnis in einer Prüfungsmitteilung niedergelegt ist.
Der Landesrechnungshof Brandenburg sieht sich in seiner durch die Verfassung des Landes Brandenburg zugewiesenen Tätigkeit auch gegenüber der Öffentlichkeit zur Transparenz verpflichtet. Dem dient insbesondere seine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Vertreter der Presse haben nach dem Brandenburgischen Pressegesetz (BbgPG) Informationsansprüche gegenüber den Behörden. Entsprechend dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 4. Januar 2013, 5 B 1493/12 erteilt der Landesrechnungshof Brandenburg Auskünfte zu Prüfungsverfahren jedoch grundsätzlich erst, wenn die interne Meinungsbildung abgeschlossen und das Prüfungsergebnis in einer Prüfungsmitteilung niedergelegt ist.