Landesrechnungshof stellt sich für Prüfungen im Bereich Rundfunk und Medien neu auf

- Erschienen am 01.07.2024 - Presemitteilung 4/2024

Seit dem 1. Juli 2024 ist ein Prüfungsgebiet allein für die Prüfung der Rundfunkanstalt rbb und der Medien zuständig. Es prüft insbesondere den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und die Film- und Medienförderung in Brandenburg.

Präsident Christoph Weiser: „Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer noch besseren Finanzkontrolle des Rundfunks Berlin-Brandenburg. Der Landesrechnungshof wird ab sofort in der Lage sein, die Prüfungsdichte für den Bereich Rundfunk und Medien zu erhöhen und damit den Erwartungen des neuen rbb-Staatsvertrags zu entsprechen. Ich freue mich, dass der Landtag den Landesrechnungshof dabei unterstützt hat.“

Der Präsident hatte diese organisatorische Änderung gegenüber dem Hauptausschuss des Landtags im Dezember 2023 angekündigt.

Hintergrund: Mit der Reform des Staatsvertrags über den Rundfunk Berlin-Brandenburg haben Landesregierung und Landtag neue Erwartungen an die Finanzkontrolle über den RBB durch die Rechnungshöfe von Brandenburg und Berlin formuliert. Als Konsequenz aus den Vorgängen beim RBB soll die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Senders regelmäßig durch die Rechnungshöfe erfolgen. Dabei sollen neben der wirtschaftlichen Gesamtsituation auch die Investitionen in den Blick genommen werden (§§ 42 und 43 des rbb-Staatsvertrags). Die Rechnungshöfe werden sich zu geplanten Prüfungen jährlich abstimmen. Abschließende Berichte über das Ergebnis von Prüfungen werden gemäß § 37 Medienstaatsvertrag dem Landtag Brandenburg und dem Abgeordnetenhaus von Berlin mitgeteilt. Das bisher für diese Aufgaben zuständige Prüfungsgebiet wurde dazu von anderen Aufgaben entlastet und die Rundfunkprüfung personell verstärkt.

Abbinder

Ident-Nr
4/2024
Datum
01.07.2024
Rubrik
Pressemitteilung des LRH