RBB-Staatsvertrag: Vorschläge der Rechnungshöfe umfassend berücksichtigt
- Erschienen am - PresemitteilungDer Landesrechnungshof begrüßt den Entwurf des RBB-Staatsvertrags. Seine Vorschläge wurden darin umfassend berücksichtigt. Die Landesregierung Brandenburg und der Senat von Berlin haben den Entwurf des Staatsvertrags heute beschlossen.
Vorausgegangen ist seit Sommer 2022 ein fast anderthalbjähriger Beratungszeitraum, in dem die Senatskanzlei Berlin und die Staatskanzlei Brandenburg in intensiver Abstimmung auch mit den Rechnungshöfen beider Länder die Eckpunkte des jetzt beschlossenen Entwurfs entwickelt haben.
Der Landesrechnungshof Brandenburg hatte den Landesregierungen in seinem 46-seitigen Beratungsschreiben vom 1. Juni 2023 zahlreiche Empfehlungen für Regelungen betreffend den Verwaltungsrat und den Rundfunkrat gegeben. Diese Empfehlungen resultierten aus der vom Landesrechnungshof durchgeführten Prüfung der Arbeit der Überwachungsorgane des RBB und sie sind umfassend in den Staatsvertragsentwurf übernommen worden. Die vorgenannte Prüfung ist Teil einer mehrere Themen umfassenden gemeinsamen Prüfung des RBB, die die Rechnungshöfe der Länder Berlin und Brandenburg im vergangenen Herbst aufgenommen haben. Der Landesrechnungshof Brandenburg passte seine Prüfungsdurchführung an den Zeitplan für die Novellierung des RBB-Staatsvertrags an. Somit konnte er seine organbezogenen Empfehlungen den Landesregierungen und auch den in den beiden Parlamenten federführenden Ausschüssen schon frühzeitig vorab übermitteln. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Der Präsident des Landesrechnungshofs Christoph Weiser begrüßt in eigener Sache, dass die von Staats- und Senatskanzlei gefundene und jetzt auch von den Kabinetten beschlossene Regelung zur Finanzkontrolle des RBB die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit der Rechnungshöfe respektiert und die Prüfungsgegenstände nach dem Vorbild des WDR-Staatsvertrags beschreibt. Die Rechnungshöfe von Berlin und Brandenburg haben sich bereits in der Vergangenheit eng und vertrauensvoll in Bezug auf Prüfungen des RBB abgestimmt. Das wird auch nach Verabschiedung der Reform der Fall sein.
Durch die geplanten Neuregelungen wird die Kontrolle des RBB auf allen Ebenen intensiver und krisentauglicher werden. Das ist unverzichtbar, um verloren gegangenes Vertrauen in den RBB, aber auch in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt, wieder herstellen zu können. Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine wichtige Funktion in der heutigen Medienlandschaft. Die Sender sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Beitragszahlenden garantieren ihm eine Finanzausstattung und haben daher auch einen Anspruch darauf, dass der RBB diese Mittel nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verwendet. Dazu wollen wir beitragen.