Gemeinsame Erklärung der Landesrechnungshöfe zur beschlossenen Änderung des Grundgesetzes zur Aufnahme von Schulden für Verteidigung und Infrastruktur

- Erschienen am 24.03.2025 - Presemitteilung 2/2025

Eine Billion Euro will die Bundesregierung in Verteidigungs- und Infrastrukturausgaben stecken und dafür neue Kredite aufnehmen. Es handelt sich um eine einmalig hohe Neuverschuldungsabsicht, die auch unmittelbare Auswirkungen auf die Bundesländer hat.

Die 16 Landesrechnungshöfe sind in großer Sorge, dass ohne strenge Maßstäbe bei der Mittelverwendung erhebliche Belastungen auf künftige Generationen zukommen. Sie haben daher eine gemeinsame Erklärung erarbeitet.

Der Vorsitzende der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten Kay Barthel sagt: „Die Finanzierung von Kernaufgaben des Staates über Schulden muss die Ausnahme bleiben. Laut Berechnungen des Bundesrechnungshofes entstehen durch die gigantische Neuverschuldung dauerhaft zusätzliche Zinsausgaben von 12 Mrd. pro Jahr. Aus meiner Sicht sollte es daher eine Selbstverständlichkeit sein, diese Schulden in angemessener Zeit zu tilgen.“

Harald Kümmel, Präsident des Landesrechnungshofes Brandenburg, ergänzt: „Es wird erheblich darauf ankommen, dass Bund und Länder die neuen Verschuldungsmöglichkeiten tatsächlich für zusätzliche Maßnahmen, vor allem Investitionen, einsetzen und auch Brandenburg die neuen Spielräume nicht dafür nutzt, die notwendige Konsolidierung des Haushaltes zurückzustellen. Nur so können die Grundgesetzänderungen die in sie gesetzten Erwartungen zur Erhöhung der Sicherheit und zur Belebung der Konjunktur erfüllen.“

Es kommt entscheidend darauf an, in den bundes- und landesgesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen entsprechende Regelungen zur Zusätzlichkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen zu verankern. Die Landesrechnungshöfe werden sich hier einbringen.