Jahresbericht 2021: Spardosen, Verkehrskontrollen und mangelnde Aufsicht

- Erschienen am 27.04.2022 - Presemitteilung 2/2022

Der Landtag berät am 28. April 2022 den jüngsten Jahresbericht des Landesrechnungshofs. Die Ministerien nehmen zu den Prüfungsergebnissen vor dem Ausschuss Stellung.

Die Prüfungen des Rechnungshofs ergaben eine Reihe von Mängeln. So zum Beispiel bei den Haftungsfreistellungen für Altlasten für zu DDR-Zeiten verursachte Umweltschäden. Regelmäßig wird nur ein Drittel der jährlich rund 50 Millionen Euro dafür verwendet. Die übrigen Mittel werden für andere Zwecke eingesetzt. Der Landesrechnungshof bezeichnete dies als Spardose des Umweltministeriums.

Des Weiteren wurde über die Verkehrspolizei berichtet. Die 2020 eingesetzte Anlage, mit der zu geringe Abstände zwischen Fahrzeugen und zu hohe Geschwindigkeiten geahndet werden sollten, erwies sich als wenig tauglich. Nur jede neunzigste Messung (1,1 %) führte zu einem Bußgeldbescheid. Auch andere Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachungen setzte die Polizei weniger oft ein als noch 2014 (- 47 % gegenüber 2014).

Die Prüfung bei drei Gewässerunterhaltungsverbänden ergab aus Sicht der Prüfbehörde rechts- und prüfungsfreie Räume. Obwohl die Verbände sich aus Beiträgen der Pflichtmitglieder und aus Landesmitteln finanzieren, hielten sie das Haushaltsrecht nicht ein. Die Prüfer:innen stellten überhöhte Zahlungen an Beschäftigte und Geschäftsführungen fest; Fahrzeuge waren kaum eingesetzt und teils ohne Angebotsvergleich beschafft worden. Der Landesrechnungshof hielt die Aufsicht des Ministeriums für unzureichend.

Zu den anderen Empfehlungen gehörten unter anderem, EU- und Landesförderrichtlinien für Finanzierungsinstrumente zu harmonisieren, die IT-Sicherheit in der Verwaltung und in den Hochschulen zu stärken und bei Zuwendungsempfangenden stärker deren vorhandene Eigenmittel bei der Förderungshöhe zu berücksichtigen.

In der morgigen Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle beraten die Abgeordneten den Jahresbericht des Rechnungshofs. In dieser Beratung bereitet der Landtagsausschuss eine Entscheidung des Plenums vor, die Landesregierung für das Jahr 2019 zu entlasten. Regelmäßig empfiehlt der Ausschuss den Ministerien bestimmte Schritte zu unternehmen, um die vom Landesrechnungshof festgestellten Mängel abzustellen. Der Landtag wird diese Empfehlungen im Mai-Plenum beschließen.

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Ident-Nr
2/2022
Datum
27.04.2022
Rubrik
Pressemitteilung des LRH
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