Kritik, Hinweise und Handlungsbedarf – Ausschuss für Haushaltskontrolle berät Bericht des Landesrechnungshofs

- Erschienen am 27.05.2026 - Presemitteilung 2/2026

Der Ausschuss für Haushaltskontrolle berät am 28. Mai 2026 den Jahresbericht 2025 des Landesrechnungshofs Brandenburg.

Bereits im Dezember stellte der Landesrechnungshof seine Einschätzung zur Haushaltsrechnung 2023 und zur Haushaltslage 2024 sowie drei weitere Berichte in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vor. Dabei ging es u. a. um die erneute Verletzung der Schuldenbremse, das Einsparpotential von 20 Millionen Euro bei Büroflächen, das weder wirtschaftliche noch sparsame Handeln der Viadrina und die rbb-Krise. Im Ausschuss werden diese, aber auch weitere Berichtsbeiträge beraten.

Zu weiteren ausgewählten Jahresberichtsbeiträgen:

Mangelnde Kontrolle des privaten Erwerbs und Besitzes von Waffen

Bei den Waffengebühren bescheinigt der Rechnungshof dem Innenministerium, dass infolge der unterlassenen Gebührenanpassungen seit dem Jahr 2010 der tatsächliche Verwaltungsaufwand und die damit einhergehenden Kosten nicht mehr verhältnismäßig abgebildet wurden. Dem Land Brandenburg entgingen dadurch relevante Einnahmen. Gefordert wird zeitnah eine kostendeckende Gebührenpraxis. Zusätzlich zeigt der Rechnungshof auf: Die Polizei prüft die Waffenaufbewahrung zu selten und zu langsam. Statistisch gesehen prüft die Polizei die sichere Aufbewahrung im Norden Brandenburgs nur alle 258 Jahre, im Osten Brandenburgs alle 140 Jahre und im Westen Brandenburgs alle 79 Jahre. Nur im Süden werden sämtliche Waffenbesitzer alle 19 Jahre einmal kontrolliert.

Vernichtung statt Verwertung?

Die Prüfung der Aussonderung und Verwertung nicht mehr benötigter IT-Hardware in der Landesverwaltung ergab, dass funktionstüchtige Geräte und Ausstattung teilweise voreilig entsorgt werden, ohne Verwertungsmöglichkeiten ausreichend zu prüfen. Der Rechnungshof sieht vermeidbare Kosten und fordert klare, praxistaugliche Verfahren für die Aussonderung. Ziel müsse neben der wirtschaftlichen Verwendung auch ein nachhaltiger Umgang mit Landesvermögen sein. So könnte zum Beispiel die Abgabe auch kostenlos an Vereine oder Bildungseinrichtungen der öffentlichen Hand erfolgen.

Eklatante Mängel bei Vergabeverfahren für Veröffentlichungen

Die Prüfung im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zeigt aus Sicht des Rechnungshofs erhebliche Schwächen bei Mittelsteuerung und Kontrolle. Das Prüfungsergebnis verdeutlicht erhebliche Defizite bei der Vorbereitung, Durchführung und der Dokumentation von Vergabeverfahren, insbesondere für Veröffentlichungen. Die ineffizienten Verwaltungsabläufe hatten zahlreiche Verstöße gegen das Vergaberecht zur Folge. Der Rechnungshof fordert, das Vergaberecht strikt einzuhalten.

Intransparente Abrechnung bei den Forensischen Ambulanzen

Im Bereich der Forensischen Ambulanzen bemängelt der Rechnungshof Unklarheiten in der Abrechnungspraxis. Er fordert eine Abkehr von der bisherigen, nicht mehr zeitgemäßen Projektförderung hin zu einer dauerhaft gesicherten, strukturell klar geregelten Finanzierung. Ziele müssen eine effizientere Organisation und geringerer Verwaltungsaufwand sein. Die Forensischen Ambulanzen behandeln Straftäter nach der Haftentlassung, um neue Straftaten zu verhindern.

Zuwendungen im Hochbau – viel Geld und zu wenig Steuerung

Beim Blick auf das strategische Verwaltungshandeln im Bereich Hochbau stellt der Landesrechnungshof fest: Das Land Brandenburg nutzt öffentliche Mittel bislang nicht konsequent, um neben den ressortspezifischen Förderzielen der jeweiligen Fachministerien auch seine landesbaupolitischen Ziele für nachhaltiges und energieeffizientes Bauen zu erreichen. Er empfiehlt, die baupolitischen Ziele zur Nachhaltigkeit und Energieeffizienz zu operationalisieren, also Inhalt, Ausmaß und Zeitrahmen messbar zu machen. Die Umsetzung der baupolitischen Ziele zur Nachhaltigkeit und Energieeffizienz dürfen nicht mehr vom Engagement der einzelnen Fördermittelempfänger abhängig sein, sondern müssen systematisch gewährleistet werden.

Förderbedingungen klarer und zielgenauer gestalten

Der Rechnungshof fordert das Wirtschaftsministerium auf, seine Bedingungen für eine Förderung klarer und zielgenauer zu formulieren. Zwar erreichte es mit seinem Förderprogramm Invest-Gast, dass zahlreiche Gastgewerbe die COVID-19-Pandemie überlebt haben, jedoch wies die Umsetzung des Programms Schwächen auf: So passte z. B. die tatsächliche Förderpraxis nicht immer mit der Richtlinie zusammen, welche die Bedingungen für eine Förderung verbindlich festlegen sollte. Fristen wurden entgegen deren Wortlaut verlängert und teils Maßnahmen gefördert, die die Betriebe ohnehin hätten umsetzen müssen. Der Landesrechnungshof fordert deshalb verständlichere Förderbedingungen und damit weniger Bürokratieaufwand.

 
Mit seinem Jahresbericht schafft der Landesrechnungshof für das Parlament eine Diskussionsgrundlage zur Entlastung der Landesregierung. Er fordert insgesamt klarere Strukturen, verbindlichere Standards, bessere Erfolgskontrollen und eine konsequent wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel in allen geprüften Bereichen.

„Der Bericht ist kein Blick zurück, sondern eine Orientierung nach vorn. Jetzt kommt es darauf an, die Empfehlungen aufzugreifen und umzusetzen“, resümiert Präsident Harald Kümmel.

Der Jahresbericht 2025 kann auf der Website des Landesrechnungshofs unter der Rubrik „Veröffentlichungen“ abgerufen werden.

 Hintergrund:

Gemäß Artikel 106 der Landesverfassung prüft der Landesrechnungshof die Haushaltsrechnung sowie die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes. Die Ergebnisse der Prüfung werden dem Landtag und der Landesregierung in einem jährlichen Bericht im Dezember übergeben. Der Jahresbericht wird im Landtag an dessen Ausschuss für Haushaltskontrolle überwiesen. Der Ausschuss erarbeitet zu den einzelnen Berichtsbeiträgen eine Beschlussempfehlung, über die das Plenum abstimmt. Am 28. Mai 2026 berät der Ausschuss Beschlussempfehlungen zum Jahresbericht 2025 des Landesrechnungshofs.