Bürgeranliegen
Viele wichtige Informationen für die Arbeit des Landesrechnungshofes stammen aus der Bevölkerung. Der Landesrechnungshof Brandenburg bedankt sich an dieser Stelle bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Wachsamkeit und das Interesse an der Arbeit der unabhängigen Finanzkontrolle.
Hinweise aus der Bevölkerung können dazu beitragen, dass Steuergelder effizienter und zielgerichteter eingesetzt werden. Allerdings können nicht alle Anregungen aufgegriffen werden. Häufig scheitert das bereits an einer fehlenden Zuständigkeit des Landesrechnungshof. Bürgerinnen und Bürger wenden sich oft mit Hinweisen im kommunalen Bereich an den Landesrechnungshof Brandenburg und sind enttäuscht, wenn diese Anliegen nicht aufgegriffen werden können. Denn anders als in fast allen Bundesländern ist der Landesrechnungshof im Land Brandenburg nicht für die Kommunalprüfung zuständig. Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt dem Kommunalen Prüfungsamt im Ministerium des Innern und für Kommunales, das auch für die Kommunalaufsicht zuständig ist.
Alle Hinweise werden zentral im Landesrechnungshof erfasst. Eine Einwilligung zur Weitergabe der Daten an die zuständige Stelle bereits bei der Übermittlung Ihres Anliegens kann u. U. sehr hilfreich sein, wenn Ihr Anliegen den Kontakt mit anderen Stellen erforderlich macht.
Ergeben sich Anhaltspunkte für konkrete Prüfungen, werden die entsprechenden Hinweise an die fachlich zuständige Abteilung weitergeleitet und von dort bearbeitet. Oft ergeben sich daraus auch zielgerichtete Prüfungen oder Beratungen der betreffenden Stellen.
Bürgerinnen und Bürger können leider keine Informationen darüber erhalten, zu welchen konkreten Konsequenzen eine durch ihre Hinweise ausgelöste Prüfung geführt hat. Der Gesetzgeber hat die Adressaten der Prüfungsfeststellungen abschließend gesetzlich festgelegt. Das sind die geprüften Stellen selbst und das Parlament. Informationen über die Prüfungsergebnisse werden der Öffentlichkeit in Form von Jahresberichten oder unmittelbar über eine Presseberichterstattung zur Verfügung gestellt.
Viele wichtige Informationen für die Arbeit des Landesrechnungshofes stammen aus der Bevölkerung. Der Landesrechnungshof Brandenburg bedankt sich an dieser Stelle bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Wachsamkeit und das Interesse an der Arbeit der unabhängigen Finanzkontrolle.
Hinweise aus der Bevölkerung können dazu beitragen, dass Steuergelder effizienter und zielgerichteter eingesetzt werden. Allerdings können nicht alle Anregungen aufgegriffen werden. Häufig scheitert das bereits an einer fehlenden Zuständigkeit des Landesrechnungshof. Bürgerinnen und Bürger wenden sich oft mit Hinweisen im kommunalen Bereich an den Landesrechnungshof Brandenburg und sind enttäuscht, wenn diese Anliegen nicht aufgegriffen werden können. Denn anders als in fast allen Bundesländern ist der Landesrechnungshof im Land Brandenburg nicht für die Kommunalprüfung zuständig. Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt dem Kommunalen Prüfungsamt im Ministerium des Innern und für Kommunales, das auch für die Kommunalaufsicht zuständig ist.
Alle Hinweise werden zentral im Landesrechnungshof erfasst. Eine Einwilligung zur Weitergabe der Daten an die zuständige Stelle bereits bei der Übermittlung Ihres Anliegens kann u. U. sehr hilfreich sein, wenn Ihr Anliegen den Kontakt mit anderen Stellen erforderlich macht.
Ergeben sich Anhaltspunkte für konkrete Prüfungen, werden die entsprechenden Hinweise an die fachlich zuständige Abteilung weitergeleitet und von dort bearbeitet. Oft ergeben sich daraus auch zielgerichtete Prüfungen oder Beratungen der betreffenden Stellen.
Bürgerinnen und Bürger können leider keine Informationen darüber erhalten, zu welchen konkreten Konsequenzen eine durch ihre Hinweise ausgelöste Prüfung geführt hat. Der Gesetzgeber hat die Adressaten der Prüfungsfeststellungen abschließend gesetzlich festgelegt. Das sind die geprüften Stellen selbst und das Parlament. Informationen über die Prüfungsergebnisse werden der Öffentlichkeit in Form von Jahresberichten oder unmittelbar über eine Presseberichterstattung zur Verfügung gestellt.