Kollegium
Der Landesrechnungshof entscheidet in der externen Finanzkontrolle kollegial. Das bedeutet, dass an Stelle einer einzelnen Person zwei oder mehr Mitglieder des Landesrechnungshofes gemeinsam entscheiden.
Mitglieder des Landesrechnungshofes sind der Präsident, der Vizepräsident und die Direktorinnen und Direktoren. Sie genießen richterliche Unabhängigkeit. Die Mitglieder werden vom Landtag gewählt, und zwar der Präsident und der Vizepräsident für die Dauer von zwölf Jahren, die anderen Mitglieder zeitlich unbefristet.
Kleine Kollegien:
Über einzelne Prüfungen entscheidet jeweils ein Kleines Kollegium. Es besteht aus einem Mitglied und dem Präsidenten des Landesrechnungshofes. Das Mitglied leitet eine Prüfungsabteilung, der die Aufgaben nach der Geschäftsverteilung des Hofes zugeordnet sind.
Großes Kollegium:
Die fünf vom Landtag gewählten Mitglieder bilden gemeinsam das Große Kollegium. Seine Aufgaben sind im Landesrechnungshofgesetz genannt, die wichtigste ist der Beschluss über die Jahresberichte.
Der Landesrechnungshof entscheidet in der externen Finanzkontrolle kollegial. Das bedeutet, dass an Stelle einer einzelnen Person zwei oder mehr Mitglieder des Landesrechnungshofes gemeinsam entscheiden.
Mitglieder des Landesrechnungshofes sind der Präsident, der Vizepräsident und die Direktorinnen und Direktoren. Sie genießen richterliche Unabhängigkeit. Die Mitglieder werden vom Landtag gewählt, und zwar der Präsident und der Vizepräsident für die Dauer von zwölf Jahren, die anderen Mitglieder zeitlich unbefristet.
Kleine Kollegien:
Über einzelne Prüfungen entscheidet jeweils ein Kleines Kollegium. Es besteht aus einem Mitglied und dem Präsidenten des Landesrechnungshofes. Das Mitglied leitet eine Prüfungsabteilung, der die Aufgaben nach der Geschäftsverteilung des Hofes zugeordnet sind.
Großes Kollegium:
Die fünf vom Landtag gewählten Mitglieder bilden gemeinsam das Große Kollegium. Seine Aufgaben sind im Landesrechnungshofgesetz genannt, die wichtigste ist der Beschluss über die Jahresberichte.
Gruppenfoto Großes Kollegium
Gruppenfoto Großes Kollegium
v. l. n. r.: Dr. Ronald Pienkny, Frauke Kreis, Harald Kümmel, Katharina Strauß, Dr. Daniel Rosentreter
v. l. n. r.: Dr. Ronald Pienkny, Frauke Kreis, Harald Kümmel, Katharina Strauß, Dr. Daniel Rosentreter
Harald Kümmel,
Präsident des Landesrechnungshofs seit dem
1. November 2024
Harald Kümmel,
Präsident des Landesrechnungshofs seit dem
1. November 2024
Dr. Daniel Rosentreter,
Vizepräsident des Landesrechnungshofs seit dem 1. Oktober 2024,
Leiter der Prüfungsabteilung IV
Dr. Daniel Rosentreter,
Vizepräsident des Landesrechnungshofs seit dem 1. Oktober 2024,
Leiter der Prüfungsabteilung IV
Dr. Ronald Pienkny,
Direktor beim Landesrechnungshof seit dem
10. August 2021,
Leiter der Prüfungsabteilung I
Dr. Ronald Pienkny,
Direktor beim Landesrechnungshof seit dem
10. August 2021,
Leiter der Prüfungsabteilung I
Katharina Strauß,
Direktorin beim Landesrechnunghof seit dem
1. Januar 2025,
Leiterin der Prüfungsabteilung II
Katharina Strauß,
Direktorin beim Landesrechnunghof seit dem
1. Januar 2025,
Leiterin der Prüfungsabteilung II
Frauke Kreis,
Direktorin beim Landesrechnunghof seit dem
1. November 2024,
Leiterin der Prüfungsabteilung III
Frauke Kreis,
Direktorin beim Landesrechnunghof seit dem
1. November 2024,
Leiterin der Prüfungsabteilung III