Interne Meldestelle

Hinweisgeberschutz

Nach dem am 2. Juli 2023 in Kraft getretenen Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) können sich natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen wenden und diese Verstöße unter dem in diesem Gesetz vorgegebenen Schutz melden oder offenlegen.

Interne Meldestelle

Interne Meldestelle
c/o Landesrechnungshof Brandenburg
Graf-von-Schwerin-Straße 1
14469 Potsdam

oder

Postfach 60 09 62
14409 Potsdam

E-Mail:           hinweisgeberstelle@lrh.brandenburg.de

Rechtliche Grundlagen

Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG)

Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Barrierefreiheit

Hier gelangen Sie zur Barrierefreiheitserklärung.