Interne Meldestelle
Hinweisgeberschutz
Nach dem am 2. Juli 2023 in Kraft getretenen Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) können sich natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen wenden und diese Verstöße unter dem in diesem Gesetz vorgegebenen Schutz melden oder offenlegen.
Interne Meldestelle
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c/o Landesrechnungshof Brandenburg
Graf-von-Schwerin-Straße 1
14469 Potsdam
oder
Postfach 60 09 62
14409 Potsdam
E-Mail: hinweisgeberstelle@lrh.brandenburg.de
Rechtliche Grundlagen
Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG)
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