Pressemitteilungen

18.10.2022

Pressemitteilung des Landesrechnungshofs

Landesrechnungshof: Verursachungszusammenhang beachten

Anlässlich der bevorstehenden Ausschussberatungen zum Doppelhaushalt und die damit verbundenen Planungen der Regierungskoalition dem Landtag vorzuschlagen, eine außergewöhnliche Notsituation für die Jahre 2023 und 2024 festzustellen und weitere neue Kredite aufzunehmen, erklärt der Landesrechnungshof Brandenburg: Die im Zuge des Krieges in der Ukraine zu verzeichnende Energieknappheit und die damit einhergehenden dramatischen Preissteigerungen für Strom und Heizenergie sowie andere lebensnotwendige Produkte können eine außergewöhnliche Notsituation begründen. Die Feststellung einer solchen Notsituation ermöglicht eine Ausnahme vom grundsätzlichen verfassungsrechtlich verankerten Neuverschuldungsverbot. Wesentlich für die Zulässigkeit kreditfinanzierter Maßnahmen oder Finanzhilfen des Landes, wäre jedoch ein unmittelbarer bzw. finaler Veranlassungszusammenhang zwischen Notsituation und der Nettoneuverschuldung. Nicht zulässig wäre eine Finanzierung von Maßnahmen, die auch ohne eine Krise realisiert werden sollten. Vielmehr müssten sowohl die Kreditaufnahme als solche als auch die durch die Kreditaufnahme finanzierten Maßnahmen auf die Überwindung der außergewöhnlichen Notlage bezogen sein. Das ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus zwei Gründen noch nicht ausgemacht: Es sind zunächst die möglichen Steuermehreinnahmen des Landes in den kommenden beiden Jahren in Betracht zu ziehen, die in der in einigen Tagen vorliegenden Steuerschätzung prognostiziert werden könnten. Und es sind die angekündigten, allerdings noch nicht hinreichend bestimmten Hilfen des Bundes aus dem geplanten Entlastungspaket in Höhe von bis zu 200 Milliarden zu berücksichtigen. Was finanziert der Bund und was muss bzw. darf das Land darüber hinaus finanzieren? Es muss also ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang von durch Notlagenkredite finanzierten Maßnahmen zur Krisenbewältigung vorliegen. Nach Ansicht des Landesrechnungshofs wirft dieses Vorgehen insbesondere mit Blick auf die Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation auch für das Jahr 2024 zusätzliche verfassungsrechtliche Fragen auf. Die notwendige Darlegung des Veranlassungszusammenhangs für das Folgejahr ist derzeit noch nicht möglich. Künftige wirtschaftliche und politische Entwicklungen, Möglichkeiten der Einsparung von Mitteln an anderer Stelle oder Einnahmesteigerungen, die einer Kreditaufnahmen entgegenstehen würden, sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Eine Kreditaufnahme verstieße auch gegen den Grundsatz der Nachrangigkeit der Verschuldung gegenüber anderen Handlungsmöglichkeiten. Angesichts prognostischer Unsicherheiten hinsichtlich des aktuellen Krisenverlaufs und deren finanzwirtschaftlichen Auswirkungen sollte die außergewöhnlichen Notlage nach Ansicht des Landesrechnungshofs nicht schon heute für 2024 festgestellt werden. Diese verfassungsrechtlichen Maßstäbe für eine zulässige Notlagenfinanzierung sind in der Berliner Erklärung und der Hildesheimer Erklärung der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und Länder aus den Jahren 2020 und 2021 nachzulesen. In diesen zur Corona-Pandemie verabschiedeten Beschlüssen werden Grenzen definiert, nach denen sich Bund und Länder richten sollten. In Zeiten wie diesen, in denen Krisen fast schon zum Normalzustand gehören und eine Milliarde Euro schon als kleinste Recheneinheit gilt, sollten trotz aller verständlicher Sorgen der Menschen und der Unternehmen strenge Maßstäbe für die Aufnahme neuer Kredite gelten. Dies gebietet schon die Generationengerechtigkeit. Dies gilt gerade mit Blick auf die Verschuldung des Landes auf Rekordniveau und die hierdurch mittelfristig steigende Zinslast angesichts der Zinswende. +++

11.10.2022

Pressemitteilung der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder

Präsident:innenkonferenz fordert verbindliche Gesamtplanung für IT-Megaprojekt

Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder hat im Rahmen der Herbstkonferenz vom 10. bis 11. Oktober 2022 in Augsburg folgende Erklärung zum IT-Megaprojekt KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) beschlossen: Augsburger Erklärung zu KONSENS Steuereinnahmen des Bundes und der Länder von jährlich rund 600 Mrd. Euro müssen endlich mit einheitlicher Steuer-IT effizient verwaltet werden. Das hat überragende Bedeutung für die Steuergerechtigkeit und für die Sicherung des Steueraufkommens gerade in Zeiten besonderer Herausforderungen an staatliche Haushalte. KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) ist das größte Digitalisierungsprojekt in der Steuerverwaltung. Schon seit 15 Jahren arbeiten der Bund und die Länder zusammen an der Entwicklung, Einführung und fortlaufenden Pflege einer einheitlichen Steuer-IT, bis heute bei den Kernverfahren ohne Erfolg. Gründe dafür sind u.a. eine fehlende Ausrichtung auf Projektstrukturen und verbindliche Gesamtplanung sowie Interessenskonflikte zwischen der Pflege des bisherigen laufenden Systems und der Erstellung einer neuen Lösung. Wichtige Bestandteile von KONSENS sind die drei Kernverfahren ELFE (zur Festsetzung der Steuer), BIENE (zur Erhebung der Steuer), GINSTER (zur Verwaltung der Grunddaten der Steuerpflichtigen). Auf diese Kernverfahren und die dort abgelegten Daten soll eine Vielzahl anderer KONSENS-Verfahren zugreifen. Die Einführung dieser drei Verfahren ist damit ein wesentlicher Meilenstein für KONSENS. Bislang sind für KONSENS Ausgaben der Länder und des Bundes in Höhe von annähernd 1,6 Mrd. Euro angefallen. Für die Jahre 2022 bis 2026 sind weitere 1,25 Mrd. Euro eingeplant. Das Vorhaben verzögert sich trotz des erheblichen Ressourceneinsatzes immer weiter. Wann das Ziel einer bundesweit einheitlichen Steuer-IT erreicht sein wird und die unterschiedlichen landeseigenen Altverfahren abgelöst werden können, ist noch nicht absehbar. So soll die Fertigstellung der Software für das Steuerfestsetzungsverfahren ELFE durch „geeignete Maßnahmen“ vom Jahr 2029 auf 2026/2027 vorgezogen werden. Belastbar sei das jedoch erst mit Vorlage einer verbindlichen Detailplanung. Die Grobplanung der Gesamtleitung („Roadmap“) zur Bereitstellung der neuen Kernverfahren ist unklar. Die lange Entwicklungsdauer hat schwerwiegende Folgen: Sie verlängert die Phase erheblich, in der die Altverfahren der Länder mit hohem Aufwand parallel zu den neuen KONSENS-Verfahren fortgeführt werden müssen. Das für Pflege und Wartung der Altverfahren gebundene Personal fehlt für die Softwareentwicklung in KONSENS. Der Fortschritt des Vorhabens KONSENS wird hierdurch verzögert. Prüfungen des Bundes- und der Landesrechnungshöfe haben ergeben, dass 2018 für annähernd 200 Altverfahren rund 150 Vollzeitarbeitskräfte erforderlich waren. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder fordern für KONSENS eine verbindliche Gesamtplanung. Wann werden die drei essenziellen Kernverfahren bereitstehen, damit die Altverfahren abgelöst werden können? Der Bund und die Länder müssen darlegen, welcher zeitliche und finanzielle Aufwand hierfür noch erforderlich ist. Dies ist notwendige Voraussetzung für die Bereitstellung der Haushaltsmittel. Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder bittet den Vorsitzenden, die Empfehlung der Konferenz zum Projekt KONSENS an den Bundestag sowie die Länderparlamente, an den Bundesminister der Finanzen sowie die Finanzminister/-innen und -senatoren der Länder und an die KONiSENS-Gremien Steuerungsgruppe-IT und Gesamtleitung zu übersenden.

05.09.2022

Gemeinsame Pressemitteilung

Rechnungshöfe prüfen RBB

Der Rechnungshof von Berlin und der Landesrechnungshof Brandenburg haben sich auf eine gemeinsame Prüfung des RBB verständigt. Der Rundfunkanstalt wird eine entsprechende Prüfungsankündigung zugestellt. Präsidentin Karin Klingen und Präsident Christoph Weiser setzen auf eine Kooperationsbereitschaft des RBB, die über die normale Prüfungsrealität geprüfter Stellen hinausgeht. Aus den Prüfungsergebnissen sollen Empfehlungen für die politisch Verantwortlichen abgeleitet werden. Diese können dazu dienen, bessere gesetzliche Rahmenbedingungen für den RBB, möglicherweise aber auch für andere Rundfunkanstalten in Deutschland zu schaffen. Damit können Krisen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Vertrauensverlust in der Bevölkerung künftig vorgebeugt werden. In einer Stellungnahme zum RBB-Staatsvertrag legten die Rechnungshöfe diese Absicht auch gegenüber der Senats- und der Staatskanzlei dar. Geprüft werden sollen: - Organisation und Aufgabenwahrnehmung der Aufsichtsorgane - Wirtschaftliche Gesamtsituation des RBB - Vorbereitung der Baumaßnahme Digitales Medienhaus - Vergütungssystem und Anstellungsverträge leitender Angestellter Nicht geprüft werden die Komplexe, die strafrechtlichen Ermittlungen unterliegen. Die beiden Höfe hatten bereits vor dem Bekanntwerden der vielen Vorwürfe gegen Geschäftsleitung und Aufsichtsgremien des RBB mit Schreiben vom 8. Juli 2022 an die Senatskanzlei von Berlin und die Staatskanzlei Brandenburg eine gemeinsame Prüfung angekündigt. Präsidentin Klingen und Präsident Weiser haben sich angesichts der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen darauf verständigt, den RBB sofort einer umfassenden Prüfung in verschiedenen Teilbereichen zu unterziehen, die von unterschiedlichen Prüfungsteams der Rechnungshöfe durchgeführt werden sollen.

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