Rechtsstellung

Der Landesrechnungshof ist eine oberste Landesbehörde. Als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle ist er nur dem Gesetz unterworfen. Dies ist in der Verfassung des Landes Brandenburg garantiert.

Eingangsbereich des Landesrechnungshofes im Landtagsgebäude

Eingangsbereich des Landesrechnungshofes im Landtagsgebäude

Mitglieder des Landesrechnungshofes sind der Präsident, die Vizepräsidentin und die Leiter der Abteilungen. Sie genießen richterliche Unabhängigkeit. Die Mitglieder werden vom Landtag gewählt, und zwar der Präsident und die Vizepräsidentin für die Dauer von zwölf Jahren, die anderen Mitglieder zeitlich unbefristet.

Über uns

Unter der Rubrik "Über uns" informieren wir Sie insbesondere über die Rahmenbedingungen der externen Finanzkontrolle und den Landesrechnungshof Brandenburg.

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