Kollegium
Die fünf vom Landtag gewählten Mitglieder bilden gemeinsam das Große Kollegium. Seine Aufgaben sind im Landesrechnungshofgesetz [Link] genannt. Die wichtigste darunter ist der Beschluss des Jahresberichts. (Mehr dazu hier.)
Christoph Weiser,
Präsident des Landesrechnungshofs seit dem 1. November 2012
Dr. Sieglinde Reinhardt,
Direktorin beim Landesrechnungshof seit dem 1. Juli 1999,
Vizepräsidentin seit dem 1. Oktober 2013,
Abteilungsleitung der Abteilung IV
Dr. Ronald Pienkny,
Direktor beim Landesrechnungshof seit dem 10. August 2021,
Abteilungsleitung der Abteilung I
Thomas Kersting,
Direktor beim Landesrechnungshof seit dem 1. April 2014,
Abteilungsleitung der Abteilung II
Harald Kümmel,
Direktor beim Landesrechnunghof seit dem 1. September 2023,
Abteilungsleitung der Abteilung III
Über einzelne Prüfungen entscheiden die Kleinen Kollegien. Sie bestehen aus einem Mitglied und dem Präsidenten des Landesrechnungshofs. Das Mitglied leitet eine Prüfungsabteilung, der die Aufgaben nach der Geschäftsverteilung des Hofs zugeordnet sind.
Der Landesrechnungshof entscheidet in der externen Finanzkontrolle kollegial. Das bedeutet, dass an Stelle einer einzelnen Person zwei oder mehr Mitglieder des Landesrechnungshofs gemeinsam entscheiden.
Über uns
Unter der Rubrik "Über uns" informieren wir Sie insbesondere über die Rahmenbedingungen der externen Finanzkontrolle und den Landesrechnungshof Brandenburg.
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