Steuerung, Koordinierung und organisatorische Umsetzung der Digitalisierung im Land Brandenburg

Digitalisierung ist die aktuelle Herausforderung für und über alle Bereiche. Dies hat auch der Landtag Brandenburg so gesehen:

„Die Digitalisierung verändert unsere ganze Gesellschaft und bringt enorme Umwälzungen in nahezu allen Wirtschafts- und Lebensbereichen mit sich. Sie ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern eine Steigerung der Lebensqualität, zum Beispiel durch einen leichteren Zugang zu Informationen, eine effizientere Mobilität, eine flexiblere Arbeitswelt oder durch bessere medizinische Angebote, und erweitert die Möglichkeiten der demokratischen Teilhabe. Durch veränderte Produktionsprozesse und Arbeitsorganisation bietet die Digitalisierung die Chance für ein nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum. Gleichzeitig stellt sie aber auch Staat,  Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Wissenschaft vor große Herausforderungen und ist somit zu einer wichtigen Querschnittsaufgabe für Wirtschaft, Wissenschaft und Politik geworden.“

Folgerichtig hat der Landtag in seiner Sitzung am 9. November 2016 beschlossen:

  • „Der Landtag versteht die Digitalisierung als Gestaltungsaufgabe, die Wirtschaft, Politik und Gesellschaft gleichermaßen fordert.
  • Um die Potenziale des digitalen Wandels zu erschließen, wird die Landesregierung gebeten, eine strategische Schnittstelle einzurichten, die ressortspezifische Aktivitäten verknüpft sowie die Zusammenarbeit vom Land mit Bund, Kommunen und der Wirtschaft koordiniert.
  • Um eine klare, abgestimmte und umfassende Digitalisierungspolitik sicherzustellen, wird die Landesregierung gebeten, eine ressortübergreifende Digitalstrategie zu erarbeiten. Als Arbeitsprogramm fasst diese Zukunftsstrategie alle bisherigen Aktivitäten im Bereich Digitalisierung zusammen, setzt neue Ziele und definiert Handlungsfelder, in denen das Land Brandenburg direkten Einfluss nehmen kann“.

Der Landesrechnungshof Brandenburg (LRH) hat die in Umsetzung dieses Beschlusses ergriffenen Maßnahmen der Landesregierung geprüft. Die Ergebnisse seiner Prüfung hat er in der Mitteilung an die Staatskanzlei des Landes Brandenburg über die Prüfung der Steuerung, Koordinierung und organisatorischen Umsetzung der Digitalisierung im Land Brandenburg vom 3. März 2020 dargestellt.

Im Wesentlichen stellte der Landesrechnungshof fest:

1.
Die Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg stellt lediglich eine politische Absichtserklärung ohne jegliche Verbindlichkeit dar. Es fehlen sowohl Zielvorgaben als auch Prioritätensetzungen durch die Landesregierung. Deshalb kann die vorgesehene Evaluierung kaum zu aussagekräftigen Ergebnissen führen.

2.
Die Aufgabenerledigung der Koordinierung war in der Staatskanzlei insgesamt fünf Personen zugewiesen. Entsprechend diesen personellen Ressourcen sah die Staatskanzlei ihren Auftrag zur Koordinierung der Digitalisierung mit der Leitung einer interministeriellen Arbeitsgruppe, der Begleitung von Gremien und der Erstellung eines ressortübergreifenden Strategiepapiers im Wesentlichen als erfüllt an. Darüber hinausgehend erfolgte keine Verknüpfung der ressortspezifischen Aktivitäten im Bereich der Digitalisierung. Die Staatskanzlei hatte weder das Ziel noch den Anspruch, jederzeit einen Überblick über alle in den Ressorts erstellten und in der Entwicklung befindlichen Digitalisierungsstrategien zu besitzen. Diese Strategien hätte sie so auf Widersprüche, Abhängigkeiten, Redundanzen und daraus resultierende Synergieeffekte prüfen können, um erforderlichenfalls gegenzusteuern.

3.
Da die Digitalisierung ein wichtiges übergreifendes Thema darstellt, war die vom Landtag geforderte Einrichtung einer strategischen Schnittstelle der richtige Schritt. Richtig war auch, diese Aufgabe in der Staatskanzlei anzusiedeln. So könnte sie angesichts der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten Vorgaben machen. Doch die Staatskanzlei verweist auf die Ressorthoheit und sieht sich in keiner Steuerungsfunktion. Ebenfalls erteilt sie den Ressorts keine politischen oder inhaltlichen Direktiven.

4.
Vor dem Hintergrund dieser Ressorthoheit macht das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) den Ressorts ebenfalls keine Vorgaben zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. So bleibt es den einzelnen Ressorts überlassen, ob und inwieweit dessen Realisierung und damit die Digitalisierung und Modernisierung der Landesverwaltung erfolgen. Zudem besitzt auch das MIK keine ausreichende Übersicht über sämtliche Maßnahmen, die nach dem Onlinezugangsgesetz zu digitalisieren sind. Ein kontinuierliches Nachhalten des jeweiligen Umsetzungsstandes im Sinne eines Projektcontrollings ist somit nicht möglich. So riskiert das Land, die auf Ebene des IT-Planungsrates aus dem Onlinezugangsgesetz entstandene Dynamik zu verspielen.

5.
Bei der Entscheidung für die DigitalAgentur wurden Festlegungen zu Strukturen, zur Finanzierung und personellen Ausstattung getroffen, ohne dass eine vollständige und klare Aufgabenbeschreibung vorlag. Ebenso erfolgte die Gründung der DigitalAgentur ohne die gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Dokumentationen. Dies stellt einen gravierenden Verstoß gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit dar. Die Organisationsstruktur der DigitalAgentur zeigt darüber hinaus grundlegende Schwächen.

6.
Die E-Government-Strategie, d. h. Annahmen und Festlegungen zur strategischen Umsetzung des E-Governments in den Verwaltungen, stammt aus dem Jahre 2003. Die vom MIK gegenüber dem LRH im Rahmen verschiedener Prüfungen der letzten Jahre bereits länger angekündigte überarbeitete Strategie ist bisher weder finalisiert noch veröffentlicht oder gar verbindlich. Auch die vom LRH seit 2011 prüfend begleitete, 2008 beschlossene flächendeckende Einführung eines einheitlichen elektronischen Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystems in der Landesverwaltung ist immer noch nicht absehbar.

Exemplarisch umschreibt die Einschätzung des MIK das Agieren der Landesverwaltung: „In den vergangenen zwei Jahren [haben] einige Fachministerien Energien in die Abwehr des Onlinezugangsgesetzes respektive des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes gesteckt, anstatt diese Zeit sinnstiftend, zielführend und verantwortungsvoll in Projekt- und Umsetzungsplanungen zu investieren.“

Den Verweis auf die Ressorthoheit, die von der Landesregierung grundsätzlich als Grenze für die Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen herangezogen wird, kann der LRH nicht nachvollziehen und hält ihn auch mit Blick auf die Bedeutung der Digitalisierung nicht für stichhaltig. Der LRH befürchtet, dass die gemeinsamen Anstrengungen des Landtages und der Landesregierung der Wichtigkeit der Digitalisierung nicht gerecht werden und als Folge auch auf Wirtschaft und Gesellschaft ausstrahlen. Wie wichtig gemeinsame Bemühungen bei der Digitalisierung sind, verdeutlichen die Herausforderungen bei der Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 und der dazu erlassenen Maßnahmen.

Die künftigen großen Herausforderungen legen nahe, dass die weitere Gestaltung des Prozesses der Digitalisierung vom Landtag forciert, begleitet und kontrolliert werden sollte.

Beratungsberichte

Wählen Sie untenfolgend das Thema des Beratungsberichts aus, über den Sie mehr erfahren möchten!

Barrierefreiheit

Hier gelangen Sie zur Barrierefreiheitserklärung.