Beratungsbericht an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages Brandenburg gemäß § 88 Absatz 2 LHO über die Prüfung der Finanzhilfen nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz im Land Brandenburg - Stand der Maßnahmenumsetzung: 31. Dezember 2009 -

Wesentliche Prüfungsergebnisse

Der Landesrechnungshof Brandenburg (LRH) prüfte die Gewährung und Verwendung von Finanzhilfen nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz und stellte dabei Folgendes fest:

1. (Tz. 3)

Bis zum 31. Dezember 2009 wurden im Land Brandenburg etwa 1.900 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 429,0 Mio. Euro in das Programm des Zukunftsinvestitionsgesetzes aufgenommen. Davon haben Maßnahmen, die der Bildungsinfrastruktur zuzuordnen sind, einen Anteil von 67 % an der öffentlichen Finanzierung. Für Maßnahmen der sonstigen Infrastruktur beträgt der Anteil 33 %. Damit könnten nach dem bisherigen Umsetzungsstand die Vorgaben des Zukunftsinvestitionsgesetzes zur Mittelverteilung auf die Förderbereiche erfüllt werden. Insbesondere die Schwerpunktsetzung bei der energetischen Sanierung von Schulen, Hochschulen sowie kommunalen oder gemeinnützigen Einrichtungen der Weiterbildung ist in Brandenburg deutlich erkennbar.

2. (Tz. 2)

Das vom Land gewählte Verfahren der Mittelsteuerung, das anders als bei den Einzelbewilligungsverfahren nach §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) mehr als die Hälfte der Mittel den Kommunen direkt als pauschale Investitionsmittel zuweist, ist unbürokratisch und ohne übermäßigen Verwaltungsaufwand organisiert. Es bietet grundsätzlich die Gewähr für einen zügigen Mittelabfluss.

3. (Tz. 4)

Die Vorhabensträger haben bis zum 31. Dezember 2009 insgesamt 117,9 Mio. Euro zur anteiligen Begleichung erforderlicher Zahlungen im Zuge laufender Vorhaben tatsächlich verwendet. Bezogen auf den gesamten öffentlichen Finanzierungsanteil von 457,1 Mio. Euro und entgegen der gesetzlichen Vorgabe, dass die Länder die Finanzhilfen des Bundes mindestens zur Hälfte bis zum 31. Dezember 2009 einsetzen sollten, entspricht das einer Mittelabflussquote von lediglich 25,8 %.

4. (Tz. 5)

Bei einer Reihe von angemeldeten Einzelmaßnahmen war allein aus der Kurzbeschreibung der Maßnahmen die Erfüllung der Förderkriterien des Zukunftsinvestitionsgesetzes nicht erkennbar. Der LRH stellte bei einer Plausibilitätskontrolle der Datensätze fest, dass gegenwärtig noch ein bedeutender Teil der Kurzbeschreibungen nicht den Anforderungen des Bundes entspricht. Hieraus ergibt sich für das Land ein nicht unerhebliches Risiko für mögliche Rückforderungen der Bundesfinanzhilfen.

5. (Tz. 6.3)

Risiken bei der weiteren Programmumsetzung sieht der LRH darüber hinaus insbesondere beim Nachweis der „Nachhaltigkeit“ nach den Bestimmungen des Zukunftsinvestitionsgesetzes. So nahmen die Vorhabensträger bei 69 % der geprüften Maßnahmen keine oder nur eine teilweise Betrachtung der Folgekosten vor. Eine Gegenüberstellung mehrerer Varianten und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen lagen nur in 60 % der Fälle vor. Eine verlässliche Einschätzung der durch die Investition verursachten Folgekosten und eine Bewertung ihrer Wirtschaftlichkeit unter Betrachtung des Gesamtnutzungszeitraumes waren somit nur schwer möglich.

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