Zweiter Beratungsbericht an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages Brandenburg gemäß § 88 Absatz 2 LHO über die Prüfung der Finanzhilfen nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz im Land Brandenburg

Wesentliche Prüfungsergebnisse

Der Landesrechnungshof Brandenburg (LRH) prüfte die Gewährung und Verwendung von Finanzhilfen nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG). Er untersuchte dabei schwerpunktmäßig Investitionsvorhaben aus den Bereichen Lärmschutz an kommunalen Straßen, überregional bedeutsame Sportstätten, Forschung, Hochschulen und Informationstechnologie.

Die Prüfung erbrachte folgende wesentliche Ergebnisse:

1. (Tz. 2.1)

Bis zum 31. Dezember 2010 wurden im Land Brandenburg etwa 2.600 Maßnahmen mit einem öffentlichen Finanzierungsanteil von insgesamt 454,1 Mio. Euro in das Programm des Zukunftsinvestitionsgesetzes aufgenommen. Maßnahmen, die der Bildungsinfrastruktur zuzuordnen sind, haben dabei einen Anteil von 66 % an der öffentlichen Finanzierung. Für Maßnahmen der sonstigen Infrastruktur beträgt der Anteil 34 %. Das zeigt, dass nach dem bisherigen Umsetzungsstand die Vorgaben des Zukunftsinvestitionsgesetzes zur Mittelverteilung im Land Brandenburg erfüllt werden können.

2. (Tz. 2.2)

Im Zuge laufender Vorhaben haben die Vorhabensträger insgesamt 316,7 Mio. Euro zur anteiligen Begleichung erforderlicher Zahlungen bis zum 31. Dezember 2010 tatsächlich verwendet. Bezogen auf den gesamten öffentlichen Finanzierungsanteil entspricht das einer Mittelabflussquote von 69,7 %. Dabei ist jedoch insbesondere bei den Vorhaben der Ministerien und Landkreise sowie bei Maßnahmen in den Förderbereichen Hochschulen, Städtebau und ländliche Infrastruktur ein unterdurchschnittlicherMittelabfluss zu erkennen.

3. (Tz. 2.3)

Bei der Hälfte der geprüften Maßnahmen, für die Mittel durch einen Zuwendungsbescheid bewilligt wurden, haben die Zuwendungsempfänger die sechswöchige Mittelverwendungsfrist überschritten. Die sich daraus ergebenden Zinsen liegen in der überwiegenden Zahl der Fälle deutlich über dem Wert von 1.000 Euro und erreichen bei einer Maßnahme fast den Betrag von 14.000 Euro. Zinszahlungen haben die Zuwendungsempfänger bisher nicht veranlasst.

4. (Tz. 3.1)

Die Landkreise, Gemeinden und kreisfreien Städte verwendeten Finanzhilfen von rund 9,4 Mio. Euro für Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen. Dabei verzichtete das Land darauf, einheitliche Kriterien für die Auswahl der Maßnahmen vorzugeben. In Folge dessen legten die Kommunen die Förderkriterien sehr unterschiedlich aus. Dies führte dazu, dass nur sechs von 29 geprüften Lärmschutzmaßnahmen dem Prüfungsmaßstab des LRH vollumfänglich entsprechen. Bei den übrigen Maßnahmen besteht ein mögliches Rückforderungsrisiko.

5. (Tz. 3.3)

Bei mehreren Umbau- und Sanierungsvorhaben der Hochschulen und Studentenwerke werden die angestrebten Ziele in Form von Betriebskosten- und Energieeinsparungen nicht in vollem Umfang zu erreichen sein. Darüber hinaus wies rund ein Drittel der geprüften Maßnahmen an den Hochschulen zum Zeitpunkt der Erhebungen des LRH noch keinen weitreichenden Umsetzungsstand auf. Die Mittelabflussquote betrug hier lediglich 18 % bis 33 %.

6. (Tz. 3.4.3.1)

Bei der Maßnahme „Richtfunk“ verfehlte die Staatskanzlei selbst gesetzte Ziele deutlich. Keine der 26 Richtfunkanlagen war zum vereinbarten Termin am 30. April 2010 fertig. Selbst Ende Februar 2011 waren neun Richtfunkanlagen nicht gebaut bzw. nicht in Betrieb.

7. (Tz. 3.4.3.2)

Die Vergabe der Richtfunkanlagen ohne Musterleistungsverzeichnis führte dazu, dass die Bewerber die geforderte Leistung nicht in gleicher Weise verstanden. Die Angebotspreise schwankten deshalb erheblich und waren letztlich nicht sicher zu bewerten. Wegen der mangelhaften Leistungsbeschreibung wichen neun errichtete Anlagen erheblich von den ausgeschriebenen baufachlichen Spezifikationen ab.

8. (Tz. 3.4.3.2 und Tz. 3.4.4)

Die bei der Maßnahme „Richtfunk“ festgestellten Mängel können Haftungsansprüche des Bundes nach Artikel 104a GG des Bundes wegen fehlender Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nach sich ziehen. Zudem besteht die Gefahr, dass nicht alle Richtfunkanlagen bis zum im Zukunftsinvestitionsgesetz festgelegten Termin Ende Dezember 2011 fertig gestellt sind und die Mittel insoweit an den Bund zurückfließen müssen. Dies betrifft auch die vorgesehenen Mittel von 1,4 Mio. Euro für die begonnene Breitbandversorgung mit Flächenfunk. Aufgrund der im Jahr 2010 erweiterten Ausbaupläne der Mobilfunkbetreiber prüft das Land, ob die Maßnahme noch notwendig und wirtschaftlich ist.

9. (Tz. 3.5)

Bei einer Reihe von Maßnahmen in den geprüften Förderbereichen war allein aus der Kurzbeschreibung die Erfüllung der Förderkriterien des Zukunftsinvestitionsgesetzes nicht erkennbar. Da diese Kurzbeschreibungen damit den Anforderungen des Bundes nicht entsprechen, ergibt sich hieraus für das Land ein nicht unerhebliches Risiko für mögliche Rückforderungen der Finanzhilfen.

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