Beratungsbericht an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages Brandenburg gemäß § 88 Absatz 2 LHO über die Prüfung des Energiemanagements für Landesliegenschaften

Wesentliche Prüfungsergebnisse

Der Landesrechnungshof Brandenburg (LRH) prüfte, wie der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) das Energiemanagement für Landesliegenschaften aufgebaut hat. Die Prüfung erbrachte folgende wesentliche Ergebnisse:

1. (Tz. 3.1)
Der BLB hat hinsichtlich seines Energiemanagements strategische Handlungsschwerpunkte und -ziele gesetzt. Zu diesen im Strategiepapier und in der Energiestrategie genannten Absichtserklärungen des BLB fehlen nach Ansicht des LRH jedoch strukturierte und quantifizierbare Vorgaben, wie beim Gebäudebestand der Energieverbrauch nachhaltig reduziert werden soll. Offen bleibt insbesondere, wie und in welchem zeitlichen Rahmen die vorhandenen Konzepte umgesetzt und die darin beschriebenen Aufgaben konkret erfüllt werden sollen.

2. (Tzn. 3.3 bis 3.5)
Der BLB hat zwar fachgerechte Kriterien (z. B. Vier-Quadranten-Matrix) zur Verbesserung der Energieeffizienz seiner Gebäude entwickelt. Da bisher jedoch nur wenige Liegenschaften über eine Gebäudeleittechnik verfügen und bei den meisten Gebäuden die Verbrauchsdaten nur einmal jährlich erfasst werden, kann aufgrund der geringen Aussagekraft der Daten der Betrieb der technischen Anlagen weder in dem gebotenen Umfang noch in der erforderlichen Qualität optimiert werden. Es fehlen somit nach wie vor grundlegende Voraussetzungen, um Einsparpotenziale erkennen und qualifizierte Entscheidungen für energetische Verbesserungsmaßnahmen treffen zu können.

3. (Tz. 3.4.2)
Die gegenwärtige Struktur der Informationstechnik beim BLB wird den Anforderungen an ein effizientes und anwenderfreundliches Datenverarbeitungssystem für das Energiemanagement nicht gerecht. Die Handhabung der vorhandenen sieben Einzelprogramme ist sehr zeit- und personal- sowie kostenaufwändig. Gründe hierfür sind im Wesentlichen die manuelle Datenerfassung und -pflege sowie die fehlende Möglichkeit für einen Datenaustausch zwischen einzelnen Programmen. Damit fehlen wesentliche Voraussetzungen für die Durchführung eines wirksamen Energiemanagements.

4. (Tz. 3.6)
Für die Gebäude im wirtschaftlichen Eigentum des BLB werden gegenwärtig in den Haushaltsplänen unter Titel 518 25 – Mietzahlungen an den BLB – sowohl die Netto-Kaltmiete als auch die Betriebskosten, darunter für Heizung und Strom, zusammen veranschlagt. Diese Praxis schafft weder Kostentransparenz noch finanzielle Anreize für die Nutzer zur Energieeinsparung.

5. (Tz. 3.7)
Die mit der Umsetzung des Energiemanagements im BLB befassten neun Mitarbeiter nehmen die Aufgaben im Umfang von drei Vollzeitstellen wahr. Mit dieser Personalausstattung ist ein funktionsfähiges Energiemanagement nicht zu leisten. Aufgrund eines Vergleichs mit ähnlichen Organisationsstrukturen kommt der LRH zu dem Schluss, dass in jedem der neun Servicebereiche des BLB mindestens ein qualifizierter Mitarbeiter eingesetzt werden sollte, der sich ausschließlich dem Energiemanagement widmet.

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