Beratungsbericht gemäß § 88 Absatz 2 LHO über rechtliche Betreuung in Brandenburg

Wesentliche Prüfungsergebnisse

Der Landesrechnungshof Brandenburg (LRH) untersuchte die rechtliche Betreuung im Land Brandenburg, schwerpunktmäßig des Haushaltsjahres 2011.

Die Prüfung erbrachte folgende wesentliche Ergebnisse:

1. (Tz. 1.3)
Das Land Brandenburg verausgabte an jedem Tag des Jahres 2011 im Durchschnitt mehr als 89.600 Euro aus dem Titel Aufwandsentschädigungen und Vergütungen an Vormünder, Pfleger und Betreuer, mehr als aus jedem anderen Sachmitteltitel des Einzelplanes 04.

2. (Tz. 2)
Nach Einschätzung des LRH ist die jährlich steigende Zahl der Betreuungsverfahren kein gleichsam hinzunehmendes Phänomen einer alternden Gesellschaft. Ältere Menschen werden kaum häufiger betreut als jüngere.

3. (Tz. 3.1)
Nicht alle örtlichen Betreuungsbehörden lassen sich von angehenden Berufsbetreuern ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegen.

4. (Tz. 3.2)
Die örtlichen Betreuungsbehörden können die tatsächliche Arbeitsbelastung der Berufsbetreuer zzt. allenfalls für ihren Bereich zutreffend einschätzen. Dies ist nach Auffassung des LRH aber nicht ausreichend, da fast 40 % der Betreuer bei mehr als einem Amtsgericht tätig sind und mehr als ein Viertel der in Brandenburg tätigen Betreuer aus einem anderen Bundesland stammt.

5. (Tz. 3.3)
Die Zahl der Betreuer mit hohem Einkommen hat sich seit dem Jahr 2004 mehr als verfünffacht.

6. (Tz. 3.4)
Die Einstufung der Berufsbetreuer erfolgt in den Landgerichtsbezirken nicht einheitlich.

7. (Tz. 3.5)
Nach Auffassung des LRH war es teilweise zweifelhaft, ob einzelne Betreuer tatsächlich die Interessen ihrer Betreuten wahrnahmen und deren Wünsche – wie im Gesetz vorgesehen – ermittelten und umsetzten.

8. (Tz. 4)
Der LRH befürwortet grundsätzlich eine Förderung der Betreuungsvereine. Bedingungen hierfür müssen aber die Durchführung von Informationsveranstaltungen und der Gewinnung von Ehrenamtlichen, die eine oder mehrere Betreuungen übernehmen, sein.

9. (Tz. 5)
Die Zahl der ehrenamtlichen Betreuer in Brandenburg sinkt. Die Landesregierung und das Parlament sind gemeinsam mit den Kommunen und der Gerichtsbarkeit gefordert, sich verstärkt um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer zu bemühen.

10. (Tz. 6.1)
Die Informationen über die Vorsorgevollmacht sollten nach Auffassung des LRH verstärkt und verbessert werden.

11. (Tz. 6.2)
Der LRH ist der Auffassung, dass Ehegatten und eingetragene Lebenspartner im Notfall gesetzliche Vertreter füreinander sein sollten.

12. (Tz. 6.3)
Nach Auffassung des LRH sollten die Betreuungsablehnungen ebenso wie die am Jahresende noch bestehenden Betreuungen zur Ermittlung des Personalbedarfes der Gerichte berücksichtigt werden.

13. (Tz. 6.4)
Es sollte nach Auffassung des LRH nicht zuletzt im wohlverstandenen Interesse von Behörden liegen, dem Eindruck entgegenzuwirken, rechtliche Betreuung diene als Ersatz für Beratungsleistungen. Nicht verkannt werden darf aber, dass die derzeitige Aufgaben- und Kostenverteilung den Kommunen keinen Anreiz zur Betreuungsvermeidung bietet.

14. (Tz. 7)
Die Gerichte führen verschiedene Statistiken, die in sich z. T. widersprüchlich sind. Daneben führen die örtlichen Betreuungsbehörden Statistiken, welche ihrerseits abweichende Ergebnisse enthalten.

Beratungsberichte

Wählen Sie untenfolgend das Thema des Beratungsberichts aus, über den Sie mehr erfahren möchten!

Barrierefreiheit

Hier gelangen Sie zur Barrierefreiheitserklärung.