Beratungsbericht an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages Brandenburg gemäß § 88 Absatz 2 LHO über die Prüfung von Baumaßnahmen zur Nachnutzung von Bergbaufolgelandschaften „Schiffbarer Überleiter zwischen dem Geierswalder See und dem Senftenberger See“

Wesentliche Prüfungsergebnisse

Der Landesrechnungshof Brandenburg (LRH) prüfte ausgewählte Bauvorhaben, die der Nachnutzung ehemaliger Braunkohletagebaugebiete dienen. Aufgrund der aktuellen Projektentwicklung lag der Schwerpunkt der Untersuchungen des LRH auf dem Bau des schiffbaren Verbindungskanals zwischen dem Geierswalder See und dem Senftenberger See.

Die Prüfung führte zu folgenden Ergebnissen:

1. (Tz. 2.2)
Die Haushaltsmittel, die im Jahr 2011 für Maßnahmen zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards (§ 4-Maßnahmen) zur Verfügung standen, wurden ausschließlich zur Finanzierung der Überleiterbauwerke 11 und 12 als schiffbare Verbindungen zwischen Tagebaurestlöchern eingesetzt. Ursache hierfür sind die stark gestiegenen Kosten für den Bau dieser beiden Überleiter. Dies führt dazu, dass weitere Projekte der Braunkohlesanierung, die mit positiven wirtschaftlichen Effekten für die Lausitzregion verbunden wären, nicht mehr finanzierbar sind.

2. (Tz. 3.1.2)
Die Gesamtbaukosten (netto) für den Überleiter 12 zwischen dem Geierswalder See und dem Senftenberger See erhöhten sich von 6,5 Mio. Euro in der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2004 auf über 30,0 Mio. Euro zum Bautenstand im September 2011. Unter Einbeziehung der Architekten- und Ingenieurhonorare, des Eigenleistungsanteils der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) sowie der Umsatzsteuer werden die Gesamtausgaben des Landes Brandenburg für den Überleiter voraussichtlich 51,4 Mio. Euro betragen. Die wesentlichen Ursachen für diese Kostenerhöhung liegen nach Ansicht des LRH in einer unkritischen Auseinandersetzung mit den Planungsgrundlagen, einer Fehleinschätzung der mit dem Projekt verbundenen Aufwendungen und Risiken, unvollständigen Planungsunterlagen und unzureichenden Leistungsbeschreibungen der freiberuflich Tätigen sowie in einem mangelhaften Baucontrolling der Projektverantwortlichen.

3. (Tz. 3.3.1)
Die LMBV ließ für die Leistungen zur Grundwasserhaltung beim Bau des Überleiters 12 eine Funktionalausschreibung erarbeiten. Dass diese Ausschreibungsart für die Wasserhaltung mit erheblichen Unsicherheiten und Risiken einherging, war den Projektbeteiligten bereits vor der Ankündigung des Vergabeverfahrens bekannt. Technologische Änderungen, Bauverzögerungen und verlängerte Vorhaltezeiten für Maschinen und Anlagen führten bei der Wasserhaltung zu Mehrkosten von insgesamt 5,1 Mio. Euro. Die von der Projektleitung eingeleiteten Maßnahmen waren nicht geeignet, die durch die unzureichende Qualität der Leistungsbeschreibung verursachten zeitlichen Verzögerungen und Baukostenerhöhungen zu verhindern.

4. (Tz. 3.3.2)
Fehlende Lösungen für bauliche Details, nicht rechtzeitig vorliegende und darüber hinaus mangelhafte Planungs- und Ausschreibungsunterlagen sowie Koordinierungsmängel führten beim Bau der Tunnelbauwerke unter der Schwarzen Elster und unter der Bundesstraße 96 zu Nachtragsleistungen von 2,3 Mio. Euro. Dies bedeutet eine Kostenerhöhung um 30 % gegenüber dem ursprünglichen Angebot des Auftragnehmers.

5. (Tz. 3.3.3)
Wegen Mängeln in den vom Planungsbüro erstellten Ausführungsunterlagen für die Schleuse beauftragte die LMBV ein vom Bauunternehmen eingereichtes Alternativangebot. Durch zahlreiche Änderungen und Ergänzungen bei der Planung und beim Bau sind bisher Mehrkosten von 2,4 Mio. Euro zu erwarten. In den geprüften Unterlagen finden sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die LMBV das mit der Planung und Ausschreibung der Schleuse beauftragte Büro auf die mangelhaften Leistungen hingewiesen und zur Nachbesserung aufgefordert hat.

6. (Tz. 3.3.4)
Technologische Probleme, Planungsmängel sowie umfangreiche Leistungsänderungen und -ergänzungen machten eine ständige Anpassung des Zeitplanes für den Bau des Überleiters 12 notwendig. Während der bisherigen Bauzeit wurde die Ablaufplanung insgesamt neun Mal angepasst. Danach verschiebt sich der ursprüngliche Bauendtermin vom Mai 2011 auf April 2013. Seit der Ausschreibung der Bauleistungen hat sich die geplante Baufertigstellung somit um rund zwei Jahre verzögert.

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